Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Telekommunikation Post- und TelekommunikationsdiensteNachrichten- und Rundfunktechnik
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie KMU-geeignet

Breitenbach am Herzberg: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Breitenbach am Herzberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss- Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Gemeinde Breitenbach am Herzberg · Breitenbach am Herzberg · Hessen · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten wer-den aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Land

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Branche: Telekommunikation

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausschreibung für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes und die Erbringung von Telekommunikationsdiensten.
  • Das Projekt wird im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 gefördert.
  • Die Wirtschaftlichkeitslücke darf maximal 1 Mio. EUR netto betragen.
  • Finanzierungskosten sind potenziell nicht förderfähig und müssen ggf. vom Konzessionsnehmer getragen werden.
  • Die vollständigen Vergabeunterlagen sind unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents verfügbar.

Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg vergibt einen Konzessionsvertrag für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten.

Das Projekt wird durch Bundes- und Landesfördermittel unterstützt, wobei die Wirtschaftlichkeitslücke maximal 1 Mio. EUR netto betragen darf. Finanzierungskosten sind potenziell nicht förderfähig und müssen ggf. vom Konzessionsnehmer getragen werden.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents).“

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.030 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 984.921 €
Median 3.234.931 €
Oberes Quartil 14.151.401 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Gemeinde Breitenbach am Herzberg · Breitenbach am Herzberg

Stammdaten
Angebotsfrist 31.07.2026, 11:00 Uhr (noch 30 Tage)
Vergabenummer 31108 II 26
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Gemeinde Breitenbach am Herzberg
Standort Breitenbach am Herzberg, Hessen
Veröffentlicht 26.06.2026
CPV-Codes (3) 64210000 · Post- und Telekommunikationsdienste
32571000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32412000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Erfüllungsort Breitenbach am Herzberg
Laufzeit 84 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

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Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 24.506 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.045 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeinde Breitenbach am Herzberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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