AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 12:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/58a2bfb2-a5be-4579-a21e-d1254bd73fc5/

Stadt Michelstadt - Reinigungsleistungen für die städtischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 2026- 2028

Notice-ID: 58a2bfb2-a5be-4579-a21e-d1254bd73fc5 · Procedure-ID: 7e1441e8-3b9b-4bd6-8d2a-ba15044fe3f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Michelstadt, Michelstadt
Veröffentlicht
25.02.2026
Frist (Submission)
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Reinigungsleistungen in den städtischen Kindertagesstätten mit verbindlichen Leistungsumfängen und Preisen. Die Stadt Michelstadt verfügt aktuell für die Unterhaltsreinigung über ein Budget von brutto 130.000,00 € jährlich. Kosten für Grund- und Glasreinigung und Vertretungsleistungen werden gesondert betrachtet. Folgende Dienstleistungen werden ausgeschrieben: • Unterhaltsreinigung • Vertretungsreinigung (auf Abruf) • Grundreinigung (auf Abruf) • Glas- und Rahmenreinigung (auf Abruf) • weitere Abrufleistungen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).