AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/58b6ef5e-ad30-4785-959b-59599a07e71e) · Abgerufen am 27.10.2026 15:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/58b6ef5e-ad30-4785-959b-59599a07e71e/

Versicherungsmathematische Betreuung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt (KVSA)

Notice-ID: 58b6ef5e-ad30-4785-959b-59599a07e71e · Procedure-ID: f153b656-e190-49b0-a6f8-ede862c44276

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
23.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66519600 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zuschlagswert
325.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Versicherungsmathematische Betreuung des KVSA - der KVSA sucht für den Zeitraum 2026 bis 2030 einen Verantwortliche Aktuar (m/w/d) für die Zusatzversorgungskasse beim KVSA und für die versicherungsmathematische Betreuung des KVSA, insbesondere die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens für die Abteilung Beamtenangelegenheiten des KVSA, einen Aktuar (m/w/d).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Heubeck AG und Aktuariat Heubeck und Partner
Vertragsabschluss
09.09.2025
Zuschlagsentscheidung
05.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).