AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/58bb861f-2b6c-46b7-bbdd-eeef055c7621) · Abgerufen am 05.11.2026 12:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/58bb861f-2b6c-46b7-bbdd-eeef055c7621/

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007: Kahlgrund 2031+

Notice-ID: 58bb861f-2b6c-46b7-bbdd-eeef055c7621

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), München
Veröffentlicht
29.10.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
60210000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs ab 12/2030 auf folgenden Strecken: (Hanau –) Kahl (Main), Kahl (Main) – Schöllkrippen. Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sollen im Rahmen des Vergabeverfahrens "Kahlgrund 2031+" neu vergeben werden (Laufzeit: vsl. 12/2030 - 12/2035 zuzüglich 3 x 1 Jahr Verlängerungsoption (maximale Laufzeit bis 12/2038)). Die Vergabe der Verkehrsleistungen wird voraussichtlich im Wege eines offenen Vergabeverfahrens erfolgen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).