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Antennenwartung 2027 - 2031
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Weßling · Bayern · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 14.09.2026, 10:00 Uhr (noch 23 Tage)
Beschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) betreibt am DLR Standort Weilheim eine Bodenstation. Mit Ihrer Hilfe werden während eines Satellitenüberflugs Kommunikationsverbindungen zu diesem hergestellt, die einen gleichzeitigen Datenverkehr in beide Richtungen ermöglichen. Um den verschiedenen Anforderungen der Satelliten und Raumsonden gerecht zu werden sind unter-schiedliche Antennentypen im Einsatz. Alle Antennen verfügen über eine programmgesteuerte Positionierung. Die Antennen für erdumlaufende Satelliten sind mit automatischen Zielverfolgungseinrichtungen ausgestattet (Autotrack. Sämtliche Antennen müssen bezüglich der Signalfrequenz an die Satelliten angepasst sein. Die Antennen und Stationseinrichtungen werden von einem gemeinsamen Kontrollraum aus gesteuert und überwacht. Das Kontrollzentrum in Oberpfaffenhofen koordiniert den operationellen Betrieb der Antennen und leitet die im Kontrollraum generierten Kommandos direkt zur Bodenstation in Weilheim. In der Gegenrichtung werden die von den Raumfahrzeugen empfangenen Signale nach Aufbereitung in digitaler Form zum Kontrollzentrum übertragen. Der Weilheimer Standort des DLR geht zurück auf das Jahr 1968. Die Bodenstation Weilheim wird im 24 Stunden-Schichtdienst an sieben Tagen pro Woche betrieben. Aufgabenbeschreibung: Es werden jährlich eine Wartung im Frühjahr (April / Mai) und eine Wartung im Herbst (Oktober / November) durchgeführt, hierbei wird zwischen großen und kleinen Wartungen unterschieden. Bei der Wartung ist ein Wartungsprotokoll für jede Anlage zu erstellen. Die Angaben der einzelnen Messwerte (Temperaturen, Werte Endlagenschalter, ausgeführte Arbeiten und Aufführung der Mängel, Bemerkungen und Hinweise müssen klar jeder Antenne zu zuordnen sein. Nach jedem Arbeitsgang (Wartung oder Inspektion) ist ein Wartungsbericht zu erstellen und von einem Mitarbeiter des DLR-Weilheim zu unterzeichnen. Die Wartungsprotokolle müssen bis Rechnungsstellung in elektronischer Form vorliege
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wartung von Antennen und Bodenstationseinrichtungen für das DLR in Weilheim.
- Vertragslaufzeit von vier Jahren (01.05.2027 - 30.04.2031).
- Jährlich zwei Wartungen (Frühjahr und Herbst) mit Erstellung von Protokollen und Berichten.
- Beschaffung von Ersatzteilen, Schmierstoffen und Verbrauchsmaterialien sowie Entsorgung sind Teil des Auftrags.
- Beachtung von Satellitendatenschutz- und Exportkontrollvorschriften ist zwingend erforderlich.
Gesucht wird ein Dienstleister für die jährliche Wartung von Antennen und Stationseinrichtungen an der Bodenstation des DLR in Weilheim für den Zeitraum 2027-2031.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als sechs Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung „BMWK-Russland“: Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus. Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung einer Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Erfüllung von folgenden Rechtsvorschriften, Normen und sonstigen Bestimmungen Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV) und DIN VDE 0105
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ortsbesichtigungen Eine Teilnahme an einer Objektbesichtigung der Wartungsobjekte ist zwingende Muss-Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Falls der Bieter nicht bei der Ortsbesichtigung teilnimmt, wird er aus der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen. Während der Objektbesichtigung soll sich der Bieter einen umfassenden Eindruck von den zu warten-den Anlagen machen. Alle eingesetzten Mitarbeiter des Bieters müssen schwindelfrei sein. Spätere Einreden wegen örtlicher Besonderheiten sind nicht zulässig. Die Durchführung der Objektbesichtigung erfolgt nach Absprache mit der Abteilung Betriebstechnik Weilheim BT-WM in Weilheim. Zu der Objektbesichtigung ist das Formblatt Nachweis der Objektbesichtigung (Anlage A) mitzu-bringen. Die Teilnahme müssen sich die Bieter nach der Besichtigung schriftlich vom Auftraggeber bestätigen lassen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizule-gen. Für die Ortsbesichtigung ist der Zeitraum vom 17. August 2026 bis einschließlich 08. September 2026 vorgesehen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers.
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Gesamtjahresumsatz
Bieter haben die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre. Hier sind relevante und einschlägige Referenzen aus dem Gebiet der Antennenwartung gefordert.
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Durchschnittliche Personalstärke
Es ist eine Erklärung aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 23 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 14.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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