AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 18:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/58bffdfe-29ed-43e5-b690-5d04ed7d7eb0/

Charlottenburger Chaussee 67,75_Stahlbauarbeiten_Geschossfang

Notice-ID: 58bffdfe-29ed-43e5-b690-5d04ed7d7eb0 · Procedure-ID: e266c858-1978-45bf-b7ca-885cb9968731

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
12.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
418.620 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Sanierung der Raumschießanlage in der Charlottenburger Chaussee in Berlin erfolgt aus funktionaler und technischer Notwendigkeit. Die notwendige Erweiterung des Raumprogramms erfolgt in Modulbauweise auf der Decke der Schießbahn im Untergeschoss gegründet. Die Raumschießanlage ist mit den Schießbahnen 18/1, 18/2 und 18/3 ausgestattet. Die Schießbahn 18/3, im Kellergeschoss, erfährt nur geringfügige Sanierungsarbeiten. Vor Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten wird das Gebäude vollständig von Schadstoffen befreit. Dies erfolgt größtenteils als vorgezogene Maßnahme. Hiermit wird der Geschossfang ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.11.2024
Ende
09.09.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Sauer GmbH
Vertragsabschluss
02.08.2024
Zuschlagsentscheidung
22.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).