AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung (RV) zur Beschaffung von juristischen Beratungsleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Brandenburgischer IT-Dienstleister, Potsdam
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- Frist (Submission)
- 03.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79100000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.100.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Brandenburgische IT-Dienstleister soll die Möglichkeit erhalten, seinen Bedarf an juristischen Dienstleistungen in den Bereichen Arbeits- bzw. Tarifrecht Dienstrecht über Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung zu decken Es sollen ein oder zwei Bieter für den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die zwei Lose: - Los 1 - Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht - Los 2 - Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Dienstrecht ermittelt werden. Diese Rahmenvereinbarungen sind die Grundlage für den Abruf von juristischen Dienstleistungen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Arbeits- und Tarifrecht
- Geschätzter Wert
- 825.000 €
Los 2 — Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützung im Bereich Dienstrecht
- Geschätzter Wert
- 275.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 4× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.