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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Business-Notebooks
Sekretariat der Kultusministerkonferenz · Berlin · Berlin · Landesbehörde
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Lieferung von Business-NotebooksRahmen 500.000 €🏆 H&G Hansen & Gieraths EDV Vetriebsgesellschaft mbH · Bonn
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Beschreibung
Die KMK hat in den letzten Jahren für alle Mitarbeitenden mobile ergonomische Arbeitsplätze eingerichtet. Ein Standard-Arbeitsplatz besteht aus einem Business-Notebook mit Docking-Station (oder Port-Replikator) und weiterem Zubehör. Die Ausstattung wurde über die letzten Jahre aus mittlerweile abgelaufenen Rahmenverträgen mit dem Hersteller Hewlett-Packard (HP) beschafft. Um eine kompatible Arbeitsumgebung - insbesondere mit Blick auf Shared-Desks und einen hohen Restposten an vorhandenen HP-Dockingstationen - zu schaffen, ist eine homogene Ausstattung erforderlich. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von HP-Business-Notebooks, bzw. Business-Notebooks eines anderen Herstellers, welche vollständig kompatibel zu den HP-Docking Stationen - Modell HP USB-C Dockingstation G5 und neuer - sind, samt Rucksack, vorinstalliertem Betriebssystem (Windows 11 Pro 64 Bit) und dreijähriger Herstellergarantie sowie entsprechende Convertible Business-Notebooks (Display mit Touchscreen-Funktion). Die Notebooks sind nach vollständig abgeschlossener Autopilot-Registrierung der Notebooks in Microsoft Azure zu liefern. Die dreijährige Herstellergarantie ist bis zum Ablauf der jeweiligen Garantiefrist optional um ein weiteres Jahr auf insgesamt höchstens fünf Jahre verlängerbar. Der Auftrag umfasst daneben auch nicht gesondert vergütete Instandhaltungs- und Serviceleistungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Herstellergarantie für die zu beschaffenden Business-Notebooks. Das Höchstabrufvolumen der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 500.000 EUR (netto). Die Rahmenvereinbarung erlischt automatisch mit Erreichen des Höchstabrufvolumens, auch wenn dieses bereits vor dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erreicht sein sollte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweil
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 Pkt.
Im Preisblatt (Anhang 06) sind sämtliche Preise anzugeben. Insgesamt können in der Bewertung des Preises maximal 60 Punkte erzielt werden. Die Preispunktzahl ermittelt sich nach folgender Formel: Preispunktzahl Bieter X=(((Gesamtpreis günstigstes Angebot )/(Gesamtpreis Bieter X))×100)×0,6 Nur nach § 60 VgV auskömmliche Preise werden berücksichtigt. Gewertet der im Preisblatt (Anhang 06) aufgeführte Gesamtwertungspreis. Nähere Angaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Leistung 40 Pkt.Qualität
Die Bewertungspunktzahl für die Qualität ergibt sich aus der Bewertung des einzureichenden Konzepts. Dafür prüft der Auftraggeber sämtliche eingereichten Konzepte in einer Gesamtschau insbesondere anhand der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen und nimmt eine Bepunktung nach Zielerfüllungsgraden anhand eines Schulnoten-Systems vor dem Hintergrund des in den Leistungsbeschreibungen (Anhänge 03) formulierten Auftragsgegenstandes. Berücksichtigt wird auch die im Konzept dargelegte Vorgehensweise mit Nachfolgeprodukten und den Serviceleistungen. Wird das Konzept mit weniger als 2 Notenpunkten bewertet, führt dies zum Ausschluss (Eigenständige Mindestanforderung). Die erreichte Punktzahl im Qualitätskriterium wird mit dem Faktor 8 multipliziert. Insgesamt können somit maximal 40 Punkte im Qualitätskriterium erreicht werden. Nähere Angaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 13 Tage nach Fristende
Auftragnehmer H&G Hansen & Gieraths EDV Vetriebsgesellschaft mbHAuftragsvolumen (Rahmen) 500.000 €1 Veröffentlichung
- 06.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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