AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 11:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/59528ca8-1497-4de9-a6f0-59b52df0ebf4/

Personenbeförderung Stern Buchholz

Notice-ID: 59528ca8-1497-4de9-a6f0-59b52df0ebf4 · Procedure-ID: 3dd9ecfb-c8be-4b36-a172-05061452c3c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen, Schwerin
Veröffentlicht
14.07.2026
Frist (Submission)
27.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätztes Rahmen-Volumen
3.355.764 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
8.403.361 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Personenbeförderung Stern Buchholz

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Vergütung der Kategorien I und II

Geschätzter Wert
1.089.521 €

Los 2 — Vergütung der Kategorien III und IV der Anlage 1 (Leistungskatalog)

Geschätzter Wert
2.266.243 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).