Mehrfachvergabe Ausgelaufen Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 4) im Rahmen des sog. Betreibermodell

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG · Offenburg · Baden-Württemberg

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Beschreibung

Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 4. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 4 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von m

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KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen für den Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 4).

Ziel ist die flächendeckende Versorgung unterversorgter Adresspunkte mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen, wobei die Planung und Bauleistungen nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV in Verbindung mit § 17 Abs. 1 VgV sowie den in den Vergabeunterlagen erläuterten Verfahrensbedingungen. Es erfolgt eine Aufteilung in Lose (je Zuwendungsbescheid 1 Los) gemäß der Beschreibung der Beschaffung. Das Verfahren wird in mehreren Stufen wie folgt durchgeführt: Verfahrensstufe 1: In der ersten Verfahrensstufe sind die TK-Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen einzureichen. Die TK-Unternehmen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Verfahrensstufe 2: Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber aufgefordert, ihre indikativen Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis

    Bedarf hat sich geändert

Preiseinschätzung

Basierend auf 488 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.690.458 €
Median 5.473.925 €
Oberes Quartil 16.023.976 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Mehrfachvergabe
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Offenburg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 16.01.2026
CPV-Code 64210000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Laufzeit 84 Monate

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 22.115 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.003 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 3%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Breitband Ortenau GmbH & Co. KG. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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