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Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus; Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 2)
Verbandsgemeindeverwaltung Konz für die Stadt Konz - lokale · Konz · Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Planungsleistungen für die Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1, 3 und 4 gemäß § 53 HOAI.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen der Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 17.07.2024 Original-Veröffentlichung
- 16.07.2024 Im Rahmen der Auftragsausführung für den 2./3. Bauabschnitt war zunächst eine Bestandsaufnahme für die Grundlagenermittlung und Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens unerlässlich. Sie ist durch das bereits beauftragte Ingenieurbüro zu erbringen. Diese Leistung war nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausschreibung. Diese Leistungen sind für die Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens und der Grundlagenermittlung für den 2./3. BA erforderlich. Der Auftraggeber entscheidet daher, diese Leistungen an den bereits beauftragten Auftragnehmer KTEC-Ingenieurbüro Kind zu vergeben. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.613 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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