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Rahmenvertrag ITSM für SachsenEnergie AG
SachsenNetze HS.HD GmbH · Dresden
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Beschreibung
Die SachsenEnergie AG vergibt mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen im Themengebiet IT-Servicemanagement (inkl. ServiceNow) mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Kernleistungen werden entlang von vier Losen vergeben mit dem Ziel ausgewählte ITSM-Practices zu professionalisieren. Es ist geplant insgesamt 4 Lose an bis zu vier unterschiedlichen Dienstleistern in Form von Rahmenverträgen zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit sich auf nur ein Los oder auch auf mehrere Lose zu bewerben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe von Dienstleistungen im IT-Servicemanagement (ITSM) inklusive ServiceNow für die SachsenEnergie AG.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Los 1 Fachliche Unterstützung ITSM - Teil AGeschätzter Wert 1.150.000 €
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Los 2 Los 2 Fachliche Unterstützung ITSM - Teil BGeschätzter Wert 1.650.000 €
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Los 3 Los 3 Unterstützung technische ITSM-UmsetzungGeschätzter Wert 3.450.000 €
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Los 4 Los 4 Professionalisierung ITSM-Kultur & Training für ITSM-PracticesGeschätzter Wert 750.000 €
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In Schritt 1 (Teilnahmewettbewerb) kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die diesbezüglichen Eignungskriterien sind im Bewerbungsbogen beschrieben. In Schritt 2 (Verhandlungsverfahren) werden die Unternehmen, welche den Schritt 1 erfolgreich durchlaufen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Abgabe der Angebote erfolgen Verhandlungsgespräche. Die Vergabe erfolgt nach Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben sind. 1) Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen und Angebote ist nur in elektronischer Form via https://www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: E27-2024-9). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der nachzuweisenden Referenzen, der Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des Projektleiters. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. 5) Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs-und Angebotsunterlagen. 6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren. 7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in §160Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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siehe Ausschreibungs- / Vergabeunterlagen Gesamtbewertung (bestehend aus Bewertungsmatrix mit 50 % Preis und 50 % Qualität) 50 %Preis
Durchschnittlicher Tagessatz
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siehe Ausschreibungs- / Vergabeunterlagen Gesamtbewertung (bestehend aus Bewertungsmatrix mit 50 % Preis und 50% Qualität) 50 %Qualität
nicht-monetäre Bewertung gem. Ausschreibungs- /Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 7.000.000 €2 Veröffentlichungen
- 17.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 17.10.2024 Auch in TED EU publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.632 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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