AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f4c9f860e-f7f69361a590fea) · Abgerufen am 29.09.2026 14:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5996e17c-783c-424c-8439-b41cd638f7fe/

981 - LVR-Landesmuseum Bonn - CoolturErbe LM Bonn - Erneuerung der Kälteanlage, TA, KG 430 u. 480

Notice-ID: 5996e17c-783c-424c-8439-b41cd638f7fe · Procedure-ID: 74b0c645-457d-4b39-87be-ac11bded226f

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Stammdaten

Auftraggeber
LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH, Köln
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
02.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erneuerung der Kälteanlage im LVR Landesmuseum Bonn Die Maßnahme umfasst folgenden Anlagengruppen: KG 420 - aufgrund Absorptionskältemaschine, KG 430, KG 440, KG 480 Kälteleistung von ca. 1,2 MW (geschätzt) -> Bestandsaufnahme notwendig Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb, die Aufrechterhaltung der Kälteversorgung ist durch die Herstellung von Provisorien sowie den Betrieb der Notkältemaschine sicherzustellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.01.2027
Ende
29.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).