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Grundhafte Erneuerung K 68 OD Schwabenrod * Planungsleistungen für Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI und für Ingenieurbauwerke § 41 HOAI
Magistrat der Stadt Alsfeld · Alsfeld · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt von Schwabenrod, einem Stadtteil der Stadt Alsfeld, und befindet sich im Bereich denkmalgeschützter Anlagen (Hinweis: Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde sind daher zwingend erforderlich und die hieraus resultierenden Aufwendungen sind vom Bieter im Rahmen seines Angebots zu berücksichtigen). Die Bornstraße sowie die Münch-Leuseler Straße sind Bestandteil der Kreisstraße 68 (K68), welche eine bedeutende lokale Verkehrsverbindung zur regionalen Verbindungsstraße L3156 darstellt. Über die L3156 besteht eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B254 über die Ortschaft Schreckbach sowie über einen Abschnitt der Landesstraße L3145 an die Bundesstraße B62 in Alsfeld. Des Weiteren handelt es sich hierbei um ein Teilstück der regionalen Verbindungsstraße für die B454. Die grundhaft auszubauende Ortsdurchfahrt übernimmt somit eine wesentliche Funktion für den überörtlichen und regionalen Durchgangsverkehr. Bei der vorliegenden Ortsdurchfahrt handelt es sich um eine Straße der Kategorie HS III gemäß der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft beträgt derzeit 50 km/h. Entlang der Strecke befinden sich zwei Bushaltestellen, die bislang nicht barrierefrei gestaltet sind. Das gegenständliche Plangebiet beinhaltet die grundhafte Erneuerung sowie den Ausbau der Ortsdurchfahrt. Die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrt, im Folgenden als "Nebenanlagen" bezeichnet, liegen in der Baulast der Stadt Alsfeld. Die Versorgungsleitungen befinden sich in der Zuständigkeit der Versorger (Stadtwerke Alsfeld). Für die Stadtwerke Alsfeld sind vom gegenständlich hiermit ausgeschriebenen Auftragnehmer die Erneuerung der Trinkwasserleitung inkl. der Hausanschlüsse sowie die Erneuerung der Kanalisation inkl. Hausanschlussleitungen zu planen, der genaue Umfang ist auf Grundlage einer Kamerabefahrung zu entwerfen und mit dem Auftraggeber festzulegen. Fahrbahn und Gehweganlagen weisen derzeit zum
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planungsleistungen für die grundhafte Erneuerung und den Ausbau der Kreisstraße 68 (Ortsdurchfahrt Schwabenrod) in Alsfeld nach HOAI §§ 41 und 45 mit Schwerpunkt auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Denkmalschutzabstimmung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV. Die nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe (klarstellend: nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) einzureichenden Unterlagen sind bereits als "Erstangebot" auszuarbeiten, so dass dieses gegebenenfalls bereits zu einem Zuschlag geführt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbeurteilung 60 %Qualität
Für die Bewertung der Qualität wird je Bieter eine Leistungspunktzahl ermittelt. Hierfür hat der Bieter gemeinsam mit seinem Angebot eine Präsentation Angebot einzureichen. Die in diesem Zusammenhang geltenden Anforderungen und Wertungskriterien sowie die zu vergebene Punkte sind in den nachfolgenden pdf-Dokumenten beschrieben: * Bewertungsmatrix_Stufe2_Verkehrsanlagen_VORABZUG * Bewertungsmatrix_Stufe2_Ingenieurbauwerke_VORABZUG > Los 1: Verkehrsanlagen 1) Formale Kriterien, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 150 2) Projektteam und Besetzung, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 250 3) Herangehensweise / Qualität der Leistungserbringung, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 150 4) Projektbezogene Zusammenarbeit, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 150 > Los 2: Ingenieurbauwerke 1) Formale Kriterien, maximal gewichtet erreichbare Punktzahl: 150 2) Projektteam und Besetzung, maximal gewichtet erreichbare Punktzahl: 250 3) Herangehensweise / Qualität der Leistungserbringung, maximal gewichtet erreichbare Punktzahl: 150 4) Projektbezogene Zusammenarbeit (maximal gewichtet erreichbare Punktzahl 150
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Preis 40 %
Die Euro-Angebotspreise aller Angebote werden mit einer Transformationsformel in Preispunkte umgewandelt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl in der Höhe der maximalen Leistungspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise für jeweils beide Lose beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises, sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis der Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom./Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Das sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindest-Deckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssummen Personenschäden 1.500.000,00 EUR, sonstige Schäden 500.000,00 EUR Die Deckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften genügt der kumulative Nachweis der Versicherungssumme.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Abgabe einer Erklärung, dass Bewerber nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, jeweils gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG). *** 2) Abgabe einer Erklärung, dass die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingehalten wurden und auch zukünftig einhalten werden. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html *** 3) Abgabe einer Erklärung, dass alle eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen Verstoß gegen die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung vorliegt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB vorliegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben. Geforderter Mindestjahresumsatz netto im Mittel der letzten 3 Jahre (2022 bis 2024): Los 1: 300.000 EUR Los 2. 300.000 EUR
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Abgabe einer Erklärung, sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten zu lassen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bewerber haben anhand einer Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bewerber explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedeutet zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen in technischer oder organisatorischer Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 6 Jahren erbracht wurden, Stichtag 01.02.2020. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen einer Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bewerber der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Sofern im gegenständlichen Vergabeverfahren nach Abschluss der Eignungsprüfung aller Bewerber festgestellt wird, dass kleiner oder gleich 3 Bewerber geeignet sind, werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern mehr als 3 Bewerber geeignet sind, wird der Auftraggeber die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert eingeladen werden, auf maximal 5 Bewerber begrenzen. In diesem Fall werden maximal diejenigen 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die bei den im Folgenden aufgeführten Auswahlkriterien in Summe die maximale Punktzahl erreichen (bei etwaigem Gleichstand entscheidet das Los). Ingesamt können 3 Referenzprojekte je Los aufgeführt werden. Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber: > Los 1: Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI Es wurde mindestens 1 wertbare Referenz abgegeben (wenn nein: Ausschlusskriterium), Der Projektabschluss darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen Stichtag 01.02.2020 (wenn länger: keine Wertung der Referenz), LPH Kriterium: Wurden mindestens die Leistungsphasen 3-5 vollständig erbracht? (Wenn nein: keine Wertung der Referenz; Wenn ja: Prozentwert der Summe der HOAI-Leistungsbilder ÷ 100 x 9), Kriterium 1: Die Bauleistungen KG 300-500 haben eine Größenordnung, die mit der ausgeschriebenen Größenordnung vergleichbar ist. (> 2 Mio. EUR = 8,0 | < 100 TEUR = 0 | Werte zwischen 100 TEUR und 500 TEUR linear interpoliert), Kriterium 2: Es handelt sich um eine vollständige Straßensanierung. (ja = 5,0 | nein = 0,0), Kriterium 3: Der Auftraggeber wurde im Zuge von Anliegerversammlungen und/oder Bürgerbeteiligungen beraten und unterstützt.(ja = 5,0 | nein = 0,0), Kriterium 4: Im Projekt gab es Schnittstellen zu Hessen Mobil.(ja = 4,0 | nein = 0,0), Kriterium 5:Es wurde bei der Vergabe der Bauleistungen das öffentliche Vergaberecht angewendet.(ja = 5,0 | nein = 0,0), Kriterium 6: Der Bewerber hat den Bauherrn in Bezug auf Fördermittel unterstützt/beraten. (ja = 5,0 | nein = 0,0), Kriterium 7: Im Projekt gab es diverse Schnittstellen zu anderen Planern und Projektbeteiligten (z. B. Planer, kommunale Versorger, Gremien des AG). (ja = 5,0 | nein = 0,0), Kriterium 8: Barrierefreier Umbau/Sanierung im Zuge der Straßensanierung (ja = 4,0 | nein = 0,0). > Los 2: Ingenieurbauwerke § 41 HOAI Es wurde mindestens 1 wertbare Referenz abgegeben (wenn nein: Ausschlusskriterium), Der Projektabschluss darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen Stichtag 01.02.2020 (wenn länger: keine Wertung der Referenz), LPH Kriterium: Wurden mindestens die Leistungsphasen 3-5 vollständig erbracht? (Wenn nein: keine Wertung der Referenz; Wenn ja: Prozentwert der Summe der HOAI-Leistungsbilder ÷ 78 x 8), Kriterium 1: Die Bauleistungen KG 300-500 haben eine Größenordnung, die mit der ausgeschriebenen Größenordnung vergleichbar ist. (> 500 TEUR = 8,0 | < 100 TEUR = 0 | Werte zwischen 100 TEUR und 500 TEUR linear interpoliert), Kriterium 2: Es handelt sich um eine Sanierung von Bestandsleitungen (ja = 8,0 | nein = 0,0), Kriterium 3: Die örtliche Bauüberwachung war im Auftrag des Bewerbers enthalten.(ja = 7,0 | nein = 0,0), Kriterium 4: Die Sanierung der Versorgungsleitungen erfolgte parallel zu einer Straßensanierung.(ja = 5,0 | nein = 0,0), Kriterium 5: Es wurde bei der Vergabe der Bauleistungen das öffentliche Vergaberecht angewendet.(ja = 5,0 | nein = 0,0), Kriterium 6: Im Projekt gab es Schnittstellen zu Hessen Mobil (ja = 4,0 | nein = 0,0), Kriterium 7: Im Projekt gab es diverse Schnittstellen zu anderen Planern und Projektbeteiligten (z. B. Planer, Anwohner). (ja = 5,0 | nein = 0,0).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist die geplante Besetzung kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben. Die Anzahl der geplanten technischen Fachkräfte/Stellen ist anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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