AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/59b33d84-71ab-4d30-9bcb-ef88f233cc1e/

TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 3 PG6 und 7 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen für den Neubau der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen

Notice-ID: 59b33d84-71ab-4d30-9bcb-ef88f233cc1e · Procedure-ID: fab0e705-993a-4537-b21c-28a2cd7a0b9c

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Stammdaten

Auftraggeber
Baugesellschaft UMG mbH, Göttingen
Veröffentlicht
02.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
173.770 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Prüfung- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung ANG_Anlage_03_Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.11.2024
Ende
26.10.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
29.11.2024
Zuschlagsentscheidung
28.11.2024
Angebotsspanne
127.930 – 173.770 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).