AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 20:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/59ba5def-944d-4a23-8ee2-2f80dfda84ff/

Neubau des Umspannwerks Busbetriebshof als Funktionalausschreibung für die schlüsselfertige Gebäudeerrichtung einschließlich Außenanlagen

Notice-ID: 59ba5def-944d-4a23-8ee2-2f80dfda84ff · Procedure-ID: ea2e83ed-50b2-4e5f-8f1f-00f626e07bff

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Saarbrücken Netz AG, Saarbrücken
Veröffentlicht
04.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG (SWN) in Saarbrücken beabsichtigen auf dem Grundstück, Gemarkung Saarbrücken, Flur 10, Flurstück 19/24 den Neubau eines oberirdischen Umspannwerkes mit Spannungsebenen bis zu 110 kV. Das Grundstück liegt an der Ecke Malstatter Straße / Gersweilerstraße. Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG ersetzen mit dem geplanten Umspannwerk „Busbetriebshof“ das bestehende Umspannwerk Werderstraße. Die dort installierten Anlagen sind aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und mangelnder Ersatzteile nicht mehr dauerhaft wartbar. Ziel des Ersatzneubaus ist eine durchgehende und effiziente Energieübertragung, die den aktuellen und zukünftigen Netzanforderungen gerecht wird.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).