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62-2026-414-EN zu 21 E 095 - 3. AÄ zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß HOAI
Stadt Regensburg · Regensburg · Bayern
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Beschreibung
Der Gebäudebereich des Neuen Rathauses Minoritenweg 8-10 muss generalsaniert werden. Neben den Brandschutzmängeln, ist das statische System (Dachstuhl und Geschossdecken) zu verstärken, die Gebäudehülle (insbesondere aus energetischer Sicht) zu sanieren und an den Stand der Technik anzupassen. Die gesamte Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation ist zu erneuern. Im Zuge der Generalsanierung sollen die Büroräume im Dachgeschoss optimiert, die WC- und Sanitärkerne erneuert, sowie die Bürostuktur an heutige Erfordernisse angepasst werden. Dabei möchte sich der AG die Option behalten, die Planungsleistung in einem 2 Bauabschitt für die Bereiche 1.+2. OG Minoritenweg 4-6 zu erweitern.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Planungsleistungen für die Generalsanierung des Neuen Rathauses Minoritenweg 8-10 in Regensburg.
- Die Sanierung umfasst statische Verstärkung, energetische Gebäudehüllensanierung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro, Heizung, Sanitär).
- Es besteht die Option auf Erweiterung der Planungsleistung für weitere Gebäudebereiche.
- Die Leistung wird nach HOAI abgerechnet und ist als Dienstleistung ausgeschrieben.
- Bieter sollten Erfahrung mit komplexen Gebäudesanierungen und den entsprechenden Planungsphasen nachweisen können.
Die Ausschreibung betrifft Planungsleistungen für die Generalsanierung des Neuen Rathauses in Regensburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 483.571 €2 Veröffentlichungen
- 22.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 19.06.2026 Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist es zulässig die Auftragsänderung, ohne ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, da zusätzliche Planungsleistungen erforderlich geworden sind und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die weitere Voraussetzung für die Auftragsänderung ist auch gegeben, der Gesamtcharakter der Leistung verändert sich nicht und die Erhöhung des Honorars liegt unter 50% des Ursprungshonorars (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB). aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.924 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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