AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.04.2026 17:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/59fbdbce-5b9a-484c-ae0a-e9d35c252078/

Feuerwehr Bremen: Beschaffung von vier DLAK 23/12 für die Feuerwehr Bremen

Notice-ID: 59fbdbce-5b9a-484c-ae0a-e9d35c252078 · Procedure-ID: 2a36bad2-7d6f-4a60-bc27-02bbd393dc43

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Stammdaten

Auftraggeber
Feuerwehr Bremen der Freien Hansestadt Bremen, Bremen
Veröffentlicht
17.07.2025
Frist (Submission)
04.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44481000 — Baumaterialien
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
4.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Feuerwehr Bremen der Freien Hansestadt Bremen beabsichtigt die Beschaffung von vier (4) automatischen Drehleiterfahrzeugen mit Korb (DLAK 23/12) (im Weiteren auch kurz: DLAK), verteilt auf (haushalterisch zwingend) mehrere Jahre. Die DLAK werden in einem (1) Fachlos beschafft: 4 Stk. DLAK 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Auf-/Ausbauten) Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in einem oder mehreren separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Bremen_DLAKen".

Vertragslaufzeit

Periode
1 Tag

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 Tage

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).