AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 04:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5a15affc-be3a-4a7f-8eda-63fdfddeb645/

Rahmenvertrag über Leistungen zur Unterstützung in der Bearbeitung von Erstattungsansprüchen aus § 231 SGB V

Notice-ID: 5a15affc-be3a-4a7f-8eda-63fdfddeb645 · Procedure-ID: 7dee6355-b09c-48b9-8df9-d148427af7be

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Stammdaten

Auftraggeber
Novitas BKK, Duisburg
Veröffentlicht
22.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75000000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Unterstützung in der Bearbeitung von Erstattungsansprüchen aus §231 SGB V für die Novitas BKK. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung der Servicehotline, Bearbeitung der digitalen Post inkl. Rückläufer, Fragebogenbearbeitung sowie die Unterstützung im Rahmen der Prüfverfahren nach § 231 SGB V. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre, wobei sich die Auftraggeberin ein zweimaliges Verlängerungsrecht um jeweils ein Jahr vorbehält. Der Stundenaufwand wird auf rund 900 Stunden pro Jahr geschätzt. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag 1.000 Stunden pro Jahr abgerufen. Es gilt eine Mindestabnahmemenge von 800 Stunden pro Jahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.03.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Vitaserv AG
Vertragsabschluss
18.03.2024
Zuschlagsentscheidung
05.03.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).