AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beratung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, Potsdam
- Veröffentlicht
- 15.08.2025
- Frist (Submission)
- 28.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72220000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 680.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) strebt eine umfassende Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse an, um moderne, effiziente und medienbruchfreie Abläufe zu etablieren. Ziel ist es, durchgängige digitale und medienbruchfreie Prozesse zu entwickeln, die den gesamten Lebenszyklus eines Vorgangs abdecken - vom Eingang über die Bearbeitung bis hin zum Ausgang. Auf dem Weg zur Zielerreichung sind folgende Rahmenbedingungen für die Fachbereiche kennzeichnend: - Die Prozesserhebung, -analyse und -optimierung muss unter den Gegebenheiten des laufenden Geschäfts erfolgen. Dieses ist teilweise hochgradig dynamisch und fordernd. - Es stehen nur begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung. Dies hat auch eine unterschiedliche Akzeptanz in einzelnen Organisationseinheiten für die Priorisierung oder Umsetzung der Maßnahmen zur Folge. Zielsetzung dieses Auftrages ist, die bedarfsbezogene Beratung und Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam bei der schrittweisen Digitalisierung ihrer Prozesse. Dies umfasst alle Bereiche, die nicht bereits durch bestehende Verträge der LHP als Auftraggeber abgedeckt sind.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.