EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.