AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5a740a66-cdce-481d-ad5e-3d2ec614bb6e/

Übernahme und Verwertung von Altholz

Notice-ID: 5a740a66-cdce-481d-ad5e-3d2ec614bb6e · Procedure-ID: c05b4b1a-2985-4e3e-8dbb-b4f189574777

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Stammdaten

Auftraggeber
Göttinger Entsorgungsbetriebe, Göttingen
Veröffentlicht
14.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bestandteil der Ausschreibung ist die Übernahme und anschließende Verwertung von Altholz (AI bis AIV) aus dem Stadtgebiet Göttingen. Die Vergabe ist in drei Lose unterteilt (Altholz AI bis AIII; Altholz AIV Mischfraktion; Altholz AIV Fenster und Türen). Zu den Leistungen des zukünftigen Auftragnehmers gehört unter anderem die Bereitstellung geeigneter Abrollcontainer, die Übernahme und der Transport der entsprechenden Altholzfraktionen und die anschließend möglichst hochwertige Verwertung. Zeitraum vom 01.06.2026 -­ 31.05.2027, längstens bis zum 31.05.2028 (einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate in beiderseitigem Einvernehmen).

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
14.04.2026
Zuschlagsentscheidung
30.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).