Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

VE 300-061 Gebäude Druckerhöhungsanlage L0211A

Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH) · Darmstadt · Hessen · Nachgeordnete Behörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer S & V Bau GmbH
💶 Zuschlagswert 518.974 €
👥 Eingegangene Angebote 6
📅 Zuschlagsdatum 30.01.2026

Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: S & V Bau GmbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die FAIR GmbH errichtet im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens den neuen Beschleunigerkomplex "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens (VE300-061) ist der Neubau eines ausbaufähigen Gebäudes "L0211A" inkl. Grundleitungen für eine Pumpendruckerhöhungsanlage.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

3 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · VE 300-061 Gebäude Druckerhöhungsanlage L0211A
  • Preis 100 %

    Der Angebotspreis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

S & V Bau GmbH 518.974 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer S & V Bau GmbH
    Zuschlagswert 518.974 €

    1 Veröffentlichung

    • 03.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 423 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 243.839 €
Median 502.426 €
Oberes Quartil 3.553.748 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH) · Darmstadt

Info.Vergabe@lbih.hessen.de
0000

518.974 €
Zuschlagswert

Vergabenummer VG-B-6000-2025-1623
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH)
Standort Darmstadt, Hessen
Veröffentlicht 03.02.2026
CPV-Codes (7) 45213250 · Bauleistungen
45223220 · Bauleistungen
45261410 · Bauleistungen
45262670 · Bauleistungen
45233228 · Bauleistungen
45231300 · Bauleistungen
45112713 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Angebote 6
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 7,1) (?)
Erfüllungsort Darmstadt
Laufzeit 225 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
S & V Bau GmbH · Wallhausen

Auftragnehmer (?)
S & V Bau GmbH
Vertrag 30.01.2026

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 324.063 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.896 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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