Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Neubau GU Meindlstraße - rit

Münchner Wohnen GmbH · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen

Angebote bis 23.11.2026, 09:30 Uhr (noch 31 Tage)

Beschreibung

Die Münchner Wohnen plant in der Meindlstraße 14a in München-Sendling den Neubau einer Senioren- und Mehrgenerationenwohnanlage mit insgesamt 68 Wohnungen. Ergänzend sind ein Alten- und Service-Zentrum (ASZ), ein Gemeinschaftsraum sowie eine Tiefgarage mit 27 PKW-Stellplätzen vorgesehen. Das Bauvorhaben wird in Holz- bzw. Holz-Hybridbauweise realisiert. Die Vergabe erfolgt als Generalunternehmerleistung einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen. Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. Zuschlagskriterien / Wertungsmatrix zur Angebotsauswertung Die Wertung der angebotenen Generalunternehmerleistung erfolgt nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. Die Preisbewertung (B) fließt mit ins

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neubau einer Senioren-/Mehrgenerationenwohnanlage mit Tiefgarage als Generalunternehmer.
  • Verfahrensart: Nicht offener Verhandlungsaufruf mit Teilnahmewettbewerb.
  • Erforderlich sind Nachweise zur Eignung als GU für komplexe Bauvorhaben.
  • Erfüllungsort und Lage des Auftraggebers ist München.

Gesucht wird ein Generalunternehmer (GU) für den Neubau einer Senioren-/Mehrgenerationenwohnanlage mit Tiefgarage in München.

Das Verfahren ist ein nicht offener Verhandlungsaufruf mit Teilnahmewettbewerb. Es sind umfangreiche Nachweise und Eignungsanforderungen zu erwarten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • B.1 Angebotspreis 80 %
    Preis

    Die Preisbewertung (B) fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung ein und setzt sich aus dem Angebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen sowie den Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum zusammen. Bei der Wertung des Zuschlagskriteriums Preis (B) werden der Angebotspreis B.1 und die Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum B.2 getrennt bewertet. Die jeweils erreichten Punkte werden anschließend zur Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Preis (B) addiert. Bei der Wertung des Kriteriums Preis (B) erfolgt die Punktevergabe wie folgt: B.1 Angebotspreis Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die für B.1 vorgesehene maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zum niedrigsten wertbaren Angebotspreis nach folgender Formel: Punktzahl B.1 = maximale Punktzahl B.1 × (niedrigster wertbarer Angebotspreis / wertbarer Angebotspreis des Bieters) Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. B.2 Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum Das wertbare Angebot mit den niedrigsten Wartungskosten erhält die für B.2 vorgesehene maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen wertbaren Angebote erfolgt im Verhältnis zu den niedrigsten wertbaren Wartungskosten nach folgender Formel: Punktzahl B.2 = maximale Punktzahl B.2 × (niedrigste wertbare Wartungskosten / wertbare Wartungskosten des Bieters Die errechnete Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die unter B.1 und B.2 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Preis (B) erreichte Gesamtpunktzahl.

  • Qualität 5 %

    Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.1 Personaleinsatz und Projektorganisation Die nachfolgenden Aspekte A.1 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden. Personaleinsatzkonzept Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des vorgesehenen Personaleinsatzkonzepts im Hinblick auf einen störungsfreien Projektablauf. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Stellvertretungsprinzip - Kompetenz und Erfahrung der Projektleitung sowie des Projektteams in den - Bereichen Planung, Ausschreibung und Bauleitung Projektorganisation / Qualitätssicherung Gewertet wird die dargestellte Projektorganisation und Qualitätssicherung in Planung und Bau. Hierbei werden insbesondere die Organisation und Einbindung der zuständigen Fachplanungen bzw. Fachbauleitungen für HLS, ELT und Außenanlagen berücksichtigt Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.

  • Qualität 5 %

    Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.2 Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung Die nachfolgenden Aspekte A.2 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Konstruktionssystem und Bauweise Gewertet werden die Qualität und Schlüssigkeit des dargestellten Konstruktionssystems unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Besonderheiten des konkreten Bauvorhabens. Vorfertigung und konstruktive Schnittstellen Gewertet werden der vorgesehene Vorfertigungsgrad, die dargestellten vorgefertigten Bauteile sowie die schlüssige Lösung der wesentlichen konstruktiven Schnittstellen, insbesondere zwischen Rohbau, Holzbau, Fassade und technischem Ausbau. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.

  • Qualität 5 %

    Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.3 Bauablaufplan Die nachfolgenden Aspekte A.3 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Vollständigkeit und Detaillierungsgrad Gewertet werden die Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und der Detaillierungsgrad des vorgelegten Rahmenterminplans. Dabei werden insbesondere die vollständige Darstellung der geforderten Meilensteine sowie die nachvollziehbare zeitliche Abfolge der Planungs- und Bauleistungen berücksichtigt. Plausibilität und Abhängigkeiten Gewertet werden die Plausibilität des dargestellten Bauablaufs sowie die nachvollziehbare Darstellung der zeitlichen und organisatorischen Abhängigkeiten der einzelnen Planungs- und Bauleistungen untereinander. Terminsicherheit und Optimierung Gewertet werden die Einhaltung und schlüssige Umsetzung der vorgegebenen Vertragstermine sowie die dargestellten Maßnahmen zur Terminsicherung. Darüber hinaus werden nachvollziehbar dargestellte Parallelisierungen, Synergieeffekte und sonstige Optimierungen des Bauablaufs berücksichtigt. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.

  • Qualität 5 %

    Die qualitativen Zuschlagskriterien (A) werden mit insgesamt 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Personaleinsatz und Projektorganisation, Konstruktionssystem und bauliche Umsetzung, Bauablaufplan sowie Baustelleneinrichtung und Logistik. A.4 Baustelleneinrichtung und Logistik Die nachfolgenden Aspekte A.4 werden gemeinsam bewertet. Es können max. 5 Punkte erreicht werden Baustelleneinrichtung und Flächenmanagement Gewertet werden die Vollständigkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Baustelleneinrichtungsplans. Dabei werden insbesondere die Organisation der Baustelleneinrichtung, die Flächennutzung, Zu- und Abfahrtswege, Kranstandorte, Baustellensicherung sowie die phasenbezogene Anpassung der Baustelleneinrichtung berücksichtigt. Baustellenlogistik und Bauphasen Gewertet werden die Plausibilität und Umsetzbarkeit des dargestellten Logistikkonzepts sowie die Organisation der wesentlichen Bauphasen und deren bauteilbezogenen Überschneidungen. Dabei sind das der FLB beiliegende Konzept sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Verkehrssicherheit und besondere örtliche Rahmenbedingungen Gewertet werden die dargestellten Maßnahmen zur sicheren Abwicklung des Baustellen- und Lieferverkehrs sowie zum Schutz der Verkehrsteilnehmer. Besondere Berücksichtigung finden die Sicherung der Zu- und Abfahrten und der angrenzenden Verkehrsflächen, die Schutzbedürftigkeit von Kindern aufgrund der angrenzenden Kita und Schule, mögliche Konflikte mit Fußgängern und Radverkehr sowie die aus der Fahrradstraße resultierenden Anforderungen. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien (A) Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien A.1 bis A.4 erfolgt anhand der jeweils bekanntgemachten Unterkriterien, Anforderungen und Bewertungsaspekte. Ergänzend erfolgt eine vergleichende Wertung der eingereichten Umsetzungskonzepte. Hierbei werden die Konzepte der Bieter zueinander in Beziehung gesetzt, um qualitative Stärken, Schwächen, Unterschiede und Plausibilitäten nachvollziehbar zu erfassen und den jeweiligen Erfüllungsgrad sachgerecht festzulegen. Die vergleichende Wertung dient ausschließlich der Einordnung innerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien und Bewertungsmaßstäbe. Eine Bewertung außerhalb der bekanntgemachten Unterkriterien erfolgt nicht. Aus dem Vergleich der Konzepte folgt insbesondere nicht, dass das im Vergleich beste Konzept automatisch den höchsten Erfüllungsgrad erhält. Maßgeblich ist, in welchem Umfang das jeweilige Umsetzungskonzept die gestellten Anforderungen erfüllt. Jedes Zuschlagskriterium A.1 bis A.4 wird unter gemeinsamer Berücksichtigung der jeweils aufgeführten Bewertungsaspekte auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben: Erläuterung Punktewertung Wertung A.1 - A.4 5 Punkte – 100 % – sehr gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden vollständig, detailliert, nachvollziehbar und in allen relevanten Punkten überzeugend dargestellt. Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistungsqualität erwarten und weist keine wesentlichen Mängel auf. 4 Punkte – 80 % – gut: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden weitgehend vollständig, detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung überzeugt im Wesentlichen und lässt eine gute Leistungsqualität erwarten. Es bestehen lediglich geringfügige Defizite oder vereinzelte Schwächen. 3 Punkte – 60 % – befriedigend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden im Wesentlichen nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung weist jedoch einzelne Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit auf und lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 2 Punkte – 40 % – ausreichend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur teilweise überzeugend dargestellt. Es bestehen mehrere Defizite hinsichtlich Vollständigkeit, Detaillierungsgrad, Plausibilität oder Nachvollziehbarkeit. 1 Punkt – 20 % – mangelhaft: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nur in Grundzügen dargestellt. Die Darstellung weist erhebliche Defizite auf und überzeugt nur in geringem Umfang. 0 Punkte – 0 % – ungenügend: Die für das jeweilige Unterkriterium maßgeblichen Anforderungen wurden nicht bzw. nicht verwertbar dargestellt. Wesentliche Angaben fehlen oder die Darstellung lässt keine sachgerechte Beurteilung des Unterkriteriums zu. Die unter A.1 bis A.4 erreichten Punkte werden addiert. Die Summe bildet die für das Zuschlagskriterium Qualität (A) erreichte Gesamtpunktzahl.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich, um die betreffende Leistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können. Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft verlangt wird und ob diese Voraussetzung erfüllt wird. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.

  • Eintragung Handelsregister

    Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen. Falls ja, bitte Berufs oder Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer angeben. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. 1.2 Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (gem. 4.2.1 Bewerberbogen) ab 12.000.000 € - 22.000.000 € = 1 Punkt ab 22.000.001 € - 32.000.000 € = 2 Punkte ab 32.000.001 € - 42.000.000 € = 3 Punkte ab 42.000.001 € - 52.000.000 € = 4 Punkte ab 52.000.001 € = 5 Punkte

  • Gesamtjahresumsatz

    Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 12.000.000 EUR brutto betragen. Soweit für das Geschäftsjahr 2025 noch keine endgültigen Umsatzzahlen vorliegen, können vorläufige Angaben gemacht werden. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Das Unternehmen hat drei Referenzen über vergleichbare, bereits ausgeführte General- und Totalunternehmerleistungen (GU/TU-Leistungen) vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestanforderungen an jede Referenz: – Neubau – Wohnungsbau min 40 WE – Holz- oder Holz-Hybridbauweise – Ausführung als GU/TU-Leistung – Die Abnahme durch den Auftraggeber muss innerhalb der letzten – sieben abgeschlossenen Kalenderjahre erfolgt sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen muss aus der jeweiligen Referenzbeschreibung eindeutig hervorgehen. Das Unternehmen hat folgende wesentliche Leistungen der genannten Art (GU/TU-Leistungen) in dem angegebenen Zeitraum erbracht: Im Detail muss die Beschreibung der Referenz folgende Angaben enthalten: 1.0 Beschreibung des Projekts (Planung und Ausführung) 1.1 Projektbezeichnung 1.2 Ort des Projekts 1.3 Art des Projekts 2.0 Beschreibung der ausgeführten Leistungen 3.0 Gebäudekenndaten 4.0 Auftragssumme 5.0 Angaben zum Erbringungszeitpunkt 6.0 Angaben zum Auftraggeber / Angaben für Referenzauskunft Ergänzend zum Referenzblatt ist für jede Referenz eine kurze Projektdarstellung als Anlage beizufügen. Die Darstellung darf je Referenz maximal vier DIN-A4-Seiten umfassen. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften; auch bei Bietergemeinschaften werden insgesamt maximal drei Referenzen gewertet. Die Angaben zu den drei Referenzen sind vollständig in dem hierfür vorgesehenen Referenzblatt zu machen und zusammen mit dem Bewerberbogen einzureichen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen muss aus der jeweiligen Referenzbeschreibung eindeutig hervorgehen. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, werden ausschließlich die drei aktuellsten Referenzen gewertet. Maßgeblich ist das Datum der Abnahme durch den Auftraggeber. Eine Überprüfung der Referenzen durch die Vergabestelle bleibt vorbehalten. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. 2.1 Mindestanforderung – Anzahl Mitarbeitende – Planung (gem. 4.3.4 Bewerberbogen) ab 5 Mitarbeitende = 1 Punkt ab 10 Mitarbeitende = 2 Punkte ab 15 Mitarbeitende = 3 Punkte ab 20 Mitarbeitende = 4 Punkte ab 25 Mitarbeitende = 5 Punkte 2.2 Mindestanforderung – Anzahl Mitarbeitende – Bauausführung (gem. 4.3.5 Bewerberbogen) ab 20 Mitarbeitende = 1 Punkt ab 30 Mitarbeitende = 2 Punkte ab 40 Mitarbeitende = 3 Punkte ab 50 Mitarbeitende = 4 Punkte ab 60 Mitarbeitende = 5 Punkte

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Die Auswahl der Bewerber der 1. Stufe erfolgt nach den in der Bekanntmachung und im Bewerbungsbogen (Bwb) mit Anlagen (Referenzen) festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien. Bei der Punktewertung werden ausschließlich Bewerber berücksichtigt, die die festgelegten Eignungskriterien und sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Gewichtung und Punktewertung der Einzelkriterien. Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur 2. Stufe und zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und geeigneten Teilnahmeanträgen werden min. 3 und max. 5 Bewerber aufgefordert, die nach der Punktewertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Bewerber mit weniger als 30 Punkten werden in der Rangfolge nicht berücksichtigt. Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Auswahlkriterium „Referenzen“ den Vorrang. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Auswahlergebnis, entscheidet das Los. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Je Referenz können maximal 20 Punkte, insgesamt somit maximal 60 Punkte, erreicht werden. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, werden ausschließlich die drei aktuellsten Referenzen gewertet. Maßgeblich ist das Datum der Abnahme durch den Auftraggeber. Eine Überprüfung der Referenzen durch die Vergabestelle bleibt vorbehalten. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen. Aufgabenstellung der GU/TU- Referenzprojekts Wohnungsbau mit mehr als 40 WE = 2 Punkte geförderter Wohnungsbau = 2 Punkte Wohnen inkl. Gewerbe; Kita oder vergleichbar = 2 Punkte Serielle Planung und Fertigung (Bäder; Fassade …) = 2 Punkte Leistungsumfang der GU-/TU- Referenzprojekts Ausführungsplanung und Detailplanung = 1 Punkt Ausführungsplanung und Detailplanung TGA = 1 Punkt Rohbauarbeiten = 1 Punkt Holzbauarbeiten = 2 Punkte Ausbauarbeiten = 1 Punkt Freianlagen = 1 Punkt Wartung nach Übergabe an AG = 1 Punkt Gebäudekenndaten – Bruttogrundfläche des GU/TU-Referenzprojekts bis 4.000 m² = 1 Punkt bis 6.000 m² = 2 Punkte bis 8.000 m² = 3 Punkte mehr als 8.000 m² = 4 Punkte

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl einschließlich Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens. Es sind ausschließlich eigene Mitarbeiter des Unternehmens anzugeben. Mitarbeiter von Nachunternehmern sind nicht zu berücksichtigen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens für Architekten, Dipl.-Ing. und Techniker für Planung, Ausführung und Überwachung. Mindestanforderung: In den letzten drei Geschäftsjahren müssen durchschnittlich mindestens 5 eigene Mitarbeiter der vorgenannten Qualifikationen beschäftigt worden sein. Es sind ausschließlich eigene Mitarbeiter des Unternehmens anzugeben. Mitarbeiter von Nachunternehmern sind nicht zu berücksichtigen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren entsprechend Ziffer 4.2.1 des Bewerberbogens für gewerblich beschäftigte Mitarbeiter hinsichtlich der Bauausführung. Es sind nur Mitarbeiter zu berücksichtigen, die nicht bereits unter Ziffer 4.3.4 angegeben wurden. Mindestanforderungen: In den letzten drei Geschäftsjahren müssen durchschnittlich mindestens 20 eigene gewerblich beschäftigte Mitarbeiter hinsichtlich der Bauausführung beschäftigt worden sein. Es sind ausschließlich eigene Mitarbeiter des Unternehmens anzugeben. Mitarbeiter von Nachunternehmern sind nicht zu berücksichtigen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angaben sind im Bewerberbogen und ggf. zusätzlichen Anlagen anzugeben.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 23.11.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 16.370 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 127.522 €
Median 373.308 €
Oberes Quartil 1.266.294 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 23.11.2026, 09:30 Uhr (noch 31 Tage)
Vergabenummer 2026_1152_NE-5785-0001_bau_rit
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Münchner Wohnen GmbH
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 21.10.2026
CPV-Codes (3) 45000000 · Bauleistungen
45210000 · Bauleistungen
45211300 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort München
Laufzeit 25 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Vergabeberatung
Dienstleister Münchner Wohnen GmbH · München

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 373.680 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 111.918 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Münchner Wohnen GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 22.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Münchner Wohnen GmbH · München