AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5ab6d2b1-39bc-4211-b6f4-003fbb07c4d5) · Abgerufen am 27.09.2026 03:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5ab6d2b1-39bc-4211-b6f4-003fbb07c4d5/

Bundeseinheitlicher fälschungssicherer Polizeidienstausweis

Notice-ID: 5ab6d2b1-39bc-4211-b6f4-003fbb07c4d5 · Procedure-ID: 7ea6de06-5a6b-470c-8401-0f875c5c39d6

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg und die Länder Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Freistaat Thüringen, Stuttgart
Veröffentlicht
24.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
30172000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einführung eines bundeseinheitlichen fälschungssicheren Polizeidienstausweises für insgesamt zehn Bundesländer (Land Baden-Württemberg, Land Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Land Hessen, Land Rheinland-Pfalz, Land Saarland, Land Sachsen-Anhalt, Freistaat Sachsen, Land Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen). Hierzu sollen für jedes teilnehmende Land die entsprechende Hardware (Personalisierungsmaschinen) zur Erstellung der jeweiligen Dienstausweise mit dazugehöriger Softwarelösung, sowie die erforderlichen Ausweisrohlinge beschafft werden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Mühlbauer ID Services GmbH
Vertragsabschluss
23.07.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).