Zur Angebotsabgabe ist eine Referenzliste über die erbrachten Leistungen, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie die Benennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers beizufügen. Die Referenzliste soll mindestens fünf (5) vergleichbare Leistungen umfassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu kontaktieren und die Erfahrungen sowie Ausführungen der Auftraggeber in die Beurteilung einzubeziehen.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen über die erforderliche Fachkunde, Erfahrung, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verfügen.
In der Regel ist davon auszugehen, dass die Erfahrungen ausreichend vorhanden sind, sofern in den letzten 24 Monaten mindestens 15 vergleichbare Fahrzeuge gefertigt wurden Zur Angebotsabgabe ist hierfür ein entsprechender Nachweis über die gefertigten 15 Fahrzeuge vorzulegen.