AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 22:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5aec6afc-99c1-437e-b00b-c74ac36febd3/

Kartierungen Brutvogelarten 2026

Notice-ID: 5aec6afc-99c1-437e-b00b-c74ac36febd3 · Procedure-ID: fe816a62-190a-44d7-bcf6-33f5fcc1daac

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Potsdam OT Groß Glienicke
Veröffentlicht
25.03.2026
Frist (Submission)
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90710000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die aufgelisteten Brutvogelarten sind für die aufgelisteten EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Gänze oder in Teilen zu erfassen und deren Erhaltungsgrad zu bewerten. Zudem ist die Bewertung des Erhaltungsgrades und der einzelnen Teilparameter (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen/Gefährdungen) nach einer vorgegebenen Methodik vorzunehmen und die Begründung zu formulieren. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Erhaltungsgrades mit vorangegangenen Erfassungen zu vergleichen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungbeschriebung

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
5 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).