AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 23:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5afb1ef7-9f07-49f3-bf4d-4b6c645d2a15/

Neubau GESAMTKLINIKUM Heidekreis in Bad Fallingbostel - Schwachstromanlage

Notice-ID: 5afb1ef7-9f07-49f3-bf4d-4b6c645d2a15 · Procedure-ID: 1095d58f-c14b-4aca-9bc2-a2f19efe1d55

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Stammdaten

Auftraggeber
Heidekreis-Klinikum gGmbH, Walsrode
Veröffentlicht
26.06.2025
Frist (Submission)
04.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45215100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Grobmassen ca. 600.000 lfdm Installation Fernmeldekabel / -leitungen ca.50 Stück Fernmeldeverteilern ca. 5000 Stück Installationsgeräte 1 Stück Brandmeldeanlage mit drei Zentrale und ca. 3500 Meldern 1 Stück zentrale digitale Uhrenanlage mit ca. 80 Uhren 1 Stück Kameraanlagen mit ca. 50 Kameras 1 Stück Lichtrufanlage bestehend aus: - 1x Zentraler Lichtrufserver inkl. Schnittstellen zu Fremdsystemen - 19x Lichtrufgruppe - 3500x Installationsgeräten (Ruftaster/Abstelltaster, Bedienstellen, Handgeräte etc.) 1 Stück Desorientierten und Säuglingsschutzsystem bestehend aus: - 1x Server inkl. Software - Ca. 300 Empfangseinheiten - Ca. 700 Transponder (Personal, Patienten, Säuglinge)

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).