AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 10:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b1e59e4-b5cb-40c1-bc6d-bc31fa2e6cf2/

Ersatzbau LRA Miesbach, hier: Lose Möblierung (Teil 2)

Notice-ID: 5b1e59e4-b5cb-40c1-bc6d-bc31fa2e6cf2 · Procedure-ID: 47eb07b1-9add-48d8-bbe8-279aafd073ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Miesbach - Vergabestelle-, Miesbach
Veröffentlicht
26.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
219.641 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung, Vertragen, Montieren und Aufstellen nach Plan von Innen- und Außenmöbeln sowie Wandabsorbern: Tische: ca. 56 Stck Hocker, Stühle, Poufs: ca. 175 Stck Modulares Loungesystem: ca. 6 Stck Loungesessel: ca. 32 Stck Whiteboards: ca. 17 Stck Garderobensysteme: ca. 3 Stck Spindanlagen: ca. 3 Stck Metallschränke: ca. 6 Stck Fachbodenregale: ca. 2 Stck Sonnenschirme,: ca. 2Stck Wandabsorber: ca. 343 Stck Wickeltisch: ca. 1 Stck Untersuchungsliege: ca. 1 Stck

Lose

8 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
17.04.2026
Ende
08.07.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Fa. raumweltenheiss GmbH · Fa. S+W BüroRaumKultur GmbH
Vertragsabschluss
07.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).