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Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit - Versand
Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Angebote bis 21.09.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg — Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von acht AOKs, hier Auftraggeberinnen, einen Rahmenvertrag in acht Losen über den Versand der Mailings aus dem Mailingprogramm "Kinder- und Jugendgesundheit" per Dialogpost aus. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Die Lose sind in Gebiete nach der jeweiligen AOK aufgeteilt: Los 1: AOK Baden-Württemberg, Los 2: AOK Bayern, Los 3: AOK Hessen, Los 4: AOK Niedersachsen; Los 5: AOK Nordost, Los 6: AOK NordWest, Los 7: AOK PLUS, Los 8: AOK Rheinland/Hamburg — Im Rahmen des Mailingprogramms "Kinder- und Jugendgesundheit" informieren die AOKs ihre Versicherten über regelhaft anstehende Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U-Untersuchungen, und besondere Untersuchungsanlässe, wie beispielsweise der Schulstart. Mit dieser Ausschreibung schreibt der AOK-Bundesverband im Auftrag von
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftrag umfasst die logistische Abwicklung und den Versand von Dialogpost im Rahmen eines bundesweiten Gesundheitsprogramms.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem geschätzten Auftragsvolumen von über 3,1 Millionen Euro.
- Bieter müssen einschlägige Referenzen über vergleichbare Versandvolumina und logistische Kapazitäten vorlegen.
- Die Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben ist aufgrund der sensiblen Zielgruppe des Mailingprogramms zwingend erforderlich.
Gegenstand ist der Versand von Dialogpost für das Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 3,16 Millionen Euro.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Näheres regelt die Unterlage "Bewertungskriterien" (Anlage 4a) der Auftragsunterlagen.
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Qualität 50 %
Näheres regelt die Unterlage "Bewertungskriterien" (Anlage 4a) der Auftragsunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt: a. 5.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden sowie b. 500.000,- EUR für Vermögensschäden inkl. Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Anforderungen beruhen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Je Los wird mindestens eine Referenz gefordert, die innerhalb der letzten drei Jahre (08/2024-08/2026) erbracht wurde und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Selfmailern (Werbemailings) in Höhe von 60% des jährlichen Sendungsvolumens des bebotenen Loses. Hierbei ist unerheblich, ob die 60% mit einer Referenz oder mit mehreren, parallel laufenden Aufträgen/Referenzen nachgewiesen werden. Bei aktuell noch laufenden Referenzen zählt nur das bereits erbrachte Sendungsvolumen, nicht ein noch zu erwartendes Volumen. Wird auf mehrere Lose geboten, ist das jeweilige jährliche Sendungsvolumen der Lose zu addieren. Die Referenzen müssen in diesem Fall mindestens 60% der Summe des addierten Sendungsvolumens betragen. Für Details wird auf die Unterlage "Referenzen" (Anlage 06) der Auftragsunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
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Geschätzter Wert 3.164.288 €1 Veröffentlichung
- Frist 21.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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