Die ausgewählten Eignungskriterien sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen genannten Vorgaben - vorzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
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- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung gemäß § 6e EU VOB/A begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 3)
Die Angaben und Nachweise müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die ausgewählten Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der Befähigung zur Berufsausübung auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen