AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 09:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b4d546e-b8cf-43ce-aba4-b306fb57d1c3/

RecknitzCampus Laage

Notice-ID: 5b4d546e-b8cf-43ce-aba4-b306fb57d1c3 · Procedure-ID: b5d4403c-9fbe-4b1c-b0df-bf83fe6f6c09

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Laage, Laage
Veröffentlicht
28.06.2024
Frist (Submission)
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90919000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Zum Erhalt von zwei Schulgebäuden und des Inventars wird die Unterhalts- und Grundreinigung für Haus 2 und Haus 3 am RecknitzCampus Laage losweise ausgeschrieben. Die Unterhaltsreinigungen erfolgen werktäglich innerhalb der Schulzeit im Zeitfenster von 16:00 - 22:00 Uhr, die Grundreinigung und die Glasreinigung jährlich einmal innerhalb der Sommerferien. Außer der Grundreinigung und der Glasreinigung fallen keine Reinigungsarbeiten innerhalb der Ferienzeiten von M-V an. Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgegliedert. Die Lose können einzeln oder alle angeboten werden. Eine Höchstzahl zu vergebener Lose ist nicht vorgegeben.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
31.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
69 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).