AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5b57b99c-07c6-443b-9c1f-3e81f5667cd9) · Abgerufen am 20.10.2026 11:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b57b99c-07c6-443b-9c1f-3e81f5667cd9/

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Notice-ID: 5b57b99c-07c6-443b-9c1f-3e81f5667cd9 · Procedure-ID: 832b18ca-bb14-4ed6-912d-3059487cad71

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Stammdaten

Auftraggeber
DAK-Gesundheit, Hamburg
Veröffentlicht
03.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72320000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die DAK-Gesundheit benötigt den Zugriff auf Marktforschungsergebnisse und Analysen über die Entwicklungen in der Informationstechnologie - gerade zu neuen und innovativen Trends. Von besonderem Interesse ist es, diese Informationen als Grundlage für Einschätzungen und Entscheidungen in einer systematischen Art und Weise aufzubereiten. Die DAK-Gesundheit benötigt daher die Bewertung, Aufbereitung und systematisierte Bereitstellung von Marktanalysen und -bewertungen. Der Bedarf besteht dabei darin, eine Marktbeobachtung und -analyse zu erhalten, die auf nach einheitlichen Methoden, Werkzeugen und Maßstäben erhobenen Informationen beruhen, die wiederum nach einheitlichen und konsistenten Methoden aufbereitet und dargestellt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gartner Deutschland GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).