AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3DYYTLRN2T/documents) · Abgerufen am 12.10.2026 12:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b60e358-6bec-47db-b354-00763e1d2a60/

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte sowie Holzbringung inkl. Zeitlohnarbeiten in der Verkehrssicherung im Forstbetriebsbezirk Geisterholz

Notice-ID: 5b60e358-6bec-47db-b354-00763e1d2a60 · Procedure-ID: ce370dba-b27e-4821-911a-8ca3613a07af

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Stammdaten

Auftraggeber
Wald und Holz NRW, Bad Driburg
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
16.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung an einen Auftragnehmer über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte sowie Holzbringung inkl. Zeitlohnarbeiten in der Verkehrssicherung im Forstbetriebsbezirk Geisterholz des Regionalforstamtes Münsterland zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer NRW, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).