AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 10:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b6bf33a-9a92-4d60-88d7-d97bb819708e/

Dachdecker- und Kaminbauarbeiten in Neustadt (W.) Empfangsgebäude

Notice-ID: 5b6bf33a-9a92-4d60-88d7-d97bb819708e · Procedure-ID: 0457d89f-ca03-42c5-9dbc-7eb9b491db13

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
23.08.2024
Frist (Submission)
23.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45213321 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen des FABB3 Projektes in Neustadt (W.) sollen Sanierungsmaßnahmen an dem Empfangsgebäude stattfinden. Dieser Vorgang bezieht sich auf die Dachdecker- und Kaminbauarbeiten. Das Gebäude hat ein steileres Walmdach im Mittelflügel, die Seitenflügel bestehen aus je zwei Pultdachbereichen an die ein Bereich mit Walmdächern angeschlossen ist. Die Walmdächer haben eine Fläche von insg. 850 m², die Flächen vom Pultdach betragen etwa 580 m². Geplant ist der Abbruch der alten Dacheindeckung und das Herstellen einer neuen Dacheindeckung. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind die Bedingungen des Denkmalschutzes einzuhalten. Der historische Kamin soll 1:1 wieder aufgebaut werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.01.2025
Ende
04.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).