TEC-NW 2-311/10/242625 Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung Los-Nr.: 1 und 2
DB Netz AG, Technik Rhein-Ruhr Express / ABS 22 (I.NG-W-E) · Duisburg · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Rhein-Ruhr-Express (RRX), Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung für 46,9 km Strecke, 56 Brücken, 14,8 km Stützwände, 36,3 km Schallschutzwände.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung für den Rhein-Ruhr-Express (RRX).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 103 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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5 Veröffentlichungen
- 06.11.2025 Im Einzelnen beinhaltet dies unter anderem die fachliche Bewertung und Beurteilung, in welchem Umfang die vorhandenen geotechnischen Gutachten—beispielsweise für die Gründung eines Stellwerkgebäudes, für die Herstellung von Betonschalthäusern sowie für die Errichtung von Signalmasten—ausreichend und anwendbar sind. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die vorhandenen Baugrunduntersuchungen sorgfältig auszuwerten und deren Ergebnisse transparent und nachvollziehbar darzustellen. Darüber hinaus sind aus geologischer und geotechnischer Perspektive weitergehende Untersuchungen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Streckenentwässerung in den Planungsabschnitten PFA 3.2 und 3.2a. Diese Arbeiten umfassen die Prüfung und Bewertung der bestehenden Entwässerungsplanung, die Ermittlung der Durchlässigkeit des Baugrundes sowie die Festlegung und Dokumentation der erforderlichen Baugrunderkundungen. Ebenso gehören hierzu Versickerungsversuche, um die Funktionalität und Tragfähigkeit der entwässerungstechnischen Maßnahmen sicherzustellen. Zusammenfassend handelt es sich bei den Nachtragsleistungen somit um eine umfassende Ergänzung der ursprünglichen geotechnischen Planung, die dazu dient, alle für die Bauausführung notwendigen Informationen zum Baugrund und zur Entwässerung vollständig und belastbar zu erfassen und darzustellen.
- 27.08.2025 38: Auf Grund der Baugrundverhältnisse mussten Umplanungen vorgenommen werden welche durch den Geotechniker zu bewerten und teilweise auch nachzuweisen sind. Der Charakter des Auftrages bleibt unverändert. Für das KrBw bei km 40,2 wird weiterhin ein geotechnischer Bericht einschließlich Beratungsleistung, nach aktueller Normung zu erstellen aktuell
- 26.08.2025 37: Im Streckengutachten wurden durch den AN zunächst nur die Streckenabschnitte mit einer geplanten Linienverbesserung berücksichtigt, da die Baulücken zunächst kein Vertragsbestandteil waren. Somit wurden diese nachträglich durch den AN untersucht und die Ergebnisse der geotechnischen Bewertung der Baulücken müssen noch in dem ursprünglichen Streckengutachten ergänzt werden, um hier die Unterlage zu vervollständigen. Für den PFA 3.2 ist die Einreichung eines Deckblattverfahrens vorgesehen, welches durch verschiedene Änderungen in der technischen Planung notwendig wurde. Für die Einreichung sind auch die geotechnischen Berichte, neben zum Teil inhaltlichen Aktualisierungen, formal zu überarbeiten. Die Deckblätter der ursprünglichen Berichte sind hierfür zu überarbeiten und die vollständigen geotechnischen Berichte müssen erneut in Papierform übergeben werden. Das ursprüngliche Streckengutachten für den PFA 3.2a und die geotechnischen Berichte, welche für die Einreichung des Deckblattverfahrens im PFA 3.2 zu überarbeiten sind, hatte der AN in der Vergangenheit selbst erstellt. Daher hat der AN bereits umfassende Kenntnisse über die jeweiligen Begebenheiten der betroffenen PFAs. Ein Wechsel des AN würde neben Aufwand und Kosten für das dafür nötigen Beauftragungsverfahren, großen Aufwand für die Einarbeitung des neuen AN erfordern. Hierdurch würden Kosten für den Einarbeitungsaufwand und Kosten durch Verzögerungen der Planung entstehen. Zudem können durch die Einbringung weiterer AN Synergieeffekte einer einheitlichen Leistungserbringung verloren gehen. Insgesamt würde ein Wechsel des AN zu Mehraufwänden im Projektmanagement, zu Verzögerungen der Planung sowie zu Einarbeitungsaufwand beim neuen AN damit zu vermeidbaren Zusatzkosten führen.
- 25.08.2025 36: Die Aktualisierung von Leitungsplänen und Abfragen bei Leitungsbetreibern haben zu Erkenntnissen geführt, die teilweise Torsionsbalken für Schallschutzwände zum Schutz der kreuzenden Leitungen erforderlich machen. Außerdem wurde durch eine im Erörterungstermin zugesagte Erhöhung einer SSW auf 5 m (Höhe Albert-Hahn-Str.) die Neuplanung einer Stützwand nötig, da die bestehende Stützwand keine ausreichende Tragfähigkeit für die erhöhte SSW aufwies. Des Weiteren ist in PFA 3.2a eine Winkelstützwand bei ca. km 61,428 geplant worden, für die bisher kein geotechnischer Bericht vorliegt. D.h. die aktuelle Planung enthält neue bzw. geänderte Bauwerke, für die jeweils ein geotechnischer Bericht erstellt werden muss. Der AN hat durch die bereits erfolgten Baugrundbeurteilungen und Gründungsberatungen bereits vertiefte Kenntnisse der Begebenheiten in den betroffenen PFAs und die fortzuschreibenden geotechnischen Berichte verfasst. Ein Wechsel des AN würde folglich zu einem vermeidbaren Mehraufwand führen, da ein anderer AN nach der Beauftragung sich zunächst in die bereits erstellten Unterlagen und die dafür verwendeten Grundlagen einarbeiten müsste, bevor er mit der eigentlichen Leistungserbringung beginnen könnte. Durch ein zusätzliches Vergabeverfahren für einen Auftragnehmerwechsel würden außerdem weitere Verzögerungen entstehen, welche die Planungskosten des Projekts ebenfalls erhöhen würden. Der zeitliche Mehraufwand, der durch einen Auftragnehmerwechsel insgesammt entstehen würde, sowie ein erhöhter Koordinationsaufwand durch den Entfall von Synergieeffekten einer einheitlichen Leistungserbringung, würden zu Verzögerungen der Planungsarbeiten und damit verbunden zu vermeidbaren Zusatzkosten führen. Dies spricht gegen die Beauftragung eines neuen AN
- 22.08.2025 35: Der ursprüngliche Vertrag beinhaltet die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung für den PFB 2 und PFB 3. Aufgrund der geplanten Geschwindigkeitsanhebung in insgesamt 10 Teilabschnitten, in denen jedoch keine baulichen Änderungen (keine Linienverbesserung) vorgesehen sind, soll für diese Teilabschnitte eine geotechnische Bewertung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der bestehenden Erdbauwerke erstellt werden. Da die Leistung in Form der Bewertung der Streckenabschnitte mit Linienverbesserung seitens des AN bereits erstellt wurden; die geforderte Bewertung der Streckenabschnitte ohne Linienverbesserungkein jedoch kein Vertragsbestandteil waren und somit keine Berücksichtigung gefunden haben, müssen diese nachträglich vorgenommen und in bereits vom AN erstellten Geotechnischen Bericht ergänzt werden. INGE Geotechnik RRX ist der Ersteller bereits bestehender Unterlagen, die aufgrund von neuen Randbedingungen angepasst, erstellt bzw. ergänzt werden müssen. Es ist nicht sinnvoll und zielführend, einen neuen AN einzubinden, da der neue AN sich in die Arbeit von INGE Geotechnik RRX einarbeiten müsste. Dies wäre mit einem enormen Zeitaufwand verbunden. Außerdem würden durch die Einbringung weiterer AN Synergieeffekte einer einheitlichen Leistungserbringung verloren gehen. Ein Wechsel des AN würde zu einer zeitlichen Verzögerung führen, da der neue AN sich zunächst in die Planung und dem aktuellen AN bekannten Örtlichkeit einarbeiten müsste. Diese Einarbeitung wäre eine Wiederholungsleitung und würde somit zu abkömmlichen Mehrkosten führen. Aufgrund der Einarbeitungszeit könnte es somit zu einer Terminverlängerung und zu Zusatzkosten führen. Grundsätzlich würde die Einbringung eines anderen Ingenieurbüros aufgrund dadurch entstehender Verzögerungen der Planung zu Mehrkosten führen.
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