AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 10:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b7a1514-dcd9-493d-bd9a-603cb801e9c4/

Durchführung des Qualitätsmanagementsystems im SPNV und ÖSPV

Notice-ID: 5b7a1514-dcd9-493d-bd9a-603cb801e9c4 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d460501003

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Stammdaten

Auftraggeber
NAH.SH GmbH; Land Schleswig-Holstein, Kiel
Veröffentlicht
19.02.2026
Frist (Submission)
23.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72314000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Vergabe umfasst die Durchführung von Kundenbefragungen in den Fahrzeugen sowie von Qualitätstests in Fahrzeugen. Zudem beinhaltet es die Aufbereitung und Bereitstellung der aus den Befragungen und Qualitätstests gewonnenen Daten für die Aufgabenträger. Dies umfasst die Erhebung, Aufbereitung, Prüfung und Zurverfügungstellung der Qualitätsdaten entsprechend des Gutachtervertrages und seiner Anhänge. Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit. Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).