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Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach, Stadt St.Ingbert
Mittelstadt St. Ingbert · St. Ingbert · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenObjektplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Oberwürzbach🏆 Schaus Decker Architekten GmbH · Sulzbach
- Schaus Decker Architekten GmbH · Sulzbach Kleines Unternehmen
Beschreibung
Die Mittelstadt St. Ingbert beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Oberwürzbach. Insgesamt 4 Fahrzeuge (3 der Größe 2 und 1 der Größe 1) sollen in dem neuen Gebäude Platz finden. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Oberwürzbach wird den Anforderungen und dem Raumbedarf nicht mehr gerecht und soll daher ersetzt werden. Das neue Gebäude soll neben der Unterbringung der Fahrzeuge auch Raum für die erforderlichen sozialen Einrichtungen (gemeinsame Umkleiden für Aktive und Jugendfeuerwehr, Schulungsraum und Raum für Jugendfeuerwehr, Trockenraum für Einsatzkleidung und Material, allgemeine Werkstatt, Funkraum/Besprechungsraum, Bereitschaftsraum, Küche/Theke, 2 Büroräume und Lagerkapazitäten (sowie die erforderlichen Nebenräume) bieten. Das Gebäude soll dabei den aktuellsten Anforderungen gemäß DIN 14092, den Unfallverhütungsvorschriften und den Vorschriften gemäß Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Derzeit wird von mind. 20 Pkw-Stellplätzen im Freibereich ausgegangen. Weitere Informationen zu dem Projekt sind den Erläuterungen in der Anlage 01 Raumbedarf zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Herangehensweise an das Projekt 30 %Qualität
Herangehensweise an das Projekt und die spezielle Aufgabenstellung; Umgang mit der speziellen Planungsaufgabe vor dem Hintergrund der städtebaulichen Situation am Standort und der Funktionalität; Gewichtung 30 Siehe Anhang_Eignungs-Zuschlagskiterien-Objektplanung.
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Honorarangebot 30 %Preis
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis bekommt die volle Punktzahl (10). Angebote, deren Gesamtpreis mehr als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. Gewichtung 30 Siehe Anlage_Eignungs-Zuschlagskiterien-Objektplanung.
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Vorstellungen des Bieters 20 %Qualität
Vorstellungen des Bieters zur Projektorganisation und zum Ablauf, zum Umgang mit den anderen am Projekt Beteiligten, geplante interne/externe Kommunikation sowie Maßnahmen zur Kosten- und Terminkontrolle; Gewichtung 20 Siehe Anlage_Eignungs-Zuschlagskiterien-Objektplanung.
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Personelle Besetzung 20 %Qualität
Personelle Besetzung: Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter, Bauleiter und deren Eindruck in der Präsentation, Personaleinsatzplanung, Gewichtung 20. Siehe Anlage_Eignungs-Zuschlagskiterien-Objektplanung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Schaus Decker Architekten GmbHZuschlagswert 186.516 €1 Veröffentlichung
- 16.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.971 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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