AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b87ca3e-2563-4660-8d9c-19e2c98f7395/

Erweiterung Johannes-Bosco-Schule in Ibbenbüren; Gewerk: Metallbauarbeiten Innenelemente

Notice-ID: 5b87ca3e-2563-4660-8d9c-19e2c98f7395 · Procedure-ID: afbbe629-2fed-4ff8-853f-0f154065d340

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ibbenbüren, Ibbenbüren
Veröffentlicht
14.08.2024
Frist (Submission)
18.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Ibbenbüren plant die Erweiterung der Johannes-Bosco-Schule durchzuführen. Das Erweiterungsgebäude tritt an die Stelle eines nicht mehr den heutigen Anforderungen genügenden Anbaus mit beschränkten Platzproblemen. Die Bereiche Offener Ganztag, Selbstlernzentrum, Mensa, Schulverwaltung und Schüler-WCs werden neugestaltet und den wachsenden Bedürfnissen des gemeinsamen und individuellen Lernens angepasst. Der Erweiterungsbau steht verbindend zwischen den Bestandsgebäuden Schule und Turnhalle und passt sich maßstäblich an. Ein Aufenthaltsraum für die Ganztagsbetreuung befindet sich im 1. Obergeschoss oberhalb der Mensa. Eine außenliegende Treppe gewährleistet den direkten Zugang der Kinder vom Schulhof.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 WEEKS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).