AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b8b751e-2811-40f0-a071-a14481a092d5/

Aufzugsanlagen

Notice-ID: 5b8b751e-2811-40f0-a071-a14481a092d5 · Procedure-ID: 180be311-1f10-403f-b8e0-fbd30c759dab

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg, Technische Geschäftsleitung, SG Bau, Erlangen
Veröffentlicht
18.02.2026
Frist (Submission)
24.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
384.550 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind 3 Stk. Personenaufzüge für das KOPF-Gebäude (C1) und 2 stk. Personenaufzüge für das HSS- Gebäude (B1) des Bauvorhabens GGB1 1 Stk. Personenaufzug C1-PA1, 16 Personen, 1275kg Nutzlast, 1.6m/s, 7 Haltestellen 1 Stk. Personenaufzug C1-PA2, 16 Personen, 1275kg Nutzlast, 1.6m/s, 6 Haltestellen 1 Stk. Personenaufzug C1-PA3, 16 Personen, 1275kg Nutzlast, 1.6m/s, 7 Haltestellen 1 Stk. Personenaufzug B1-PA1, 8 Personen, 630kg Nutzlast, 1.6m/s, 6 Haltestellen 1 Stk. Personen-/Lastenaufzug B1-LA1, 21 Personen, 1600kg Nutzlast, 1.6m/s, 6 Haltestellen 5x Ausstattung, Steuerung und sämtliches Zubehör

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
25.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).