AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5b9b98e7-4d56-4c5e-820e-8ad4a4045529) · Abgerufen am 27.10.2026 20:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5b9b98e7-4d56-4c5e-820e-8ad4a4045529/

Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen des Masterplan Solarcity

Notice-ID: 5b9b98e7-4d56-4c5e-820e-8ad4a4045529 · Procedure-ID: 810a4dfd-00f4-4ae3-a09e-5f5deb889dd2

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Stammdaten

Auftraggeber
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin
Veröffentlicht
17.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79416000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
241.035 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Masterplan Solarcity als Maßnahme treibt den Ausbau der Photovoltaik in Berlin voran. Mit diesem Auftrag sollen Workshops und Veranstaltungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Masterplan Solarcity abgedeckt werden. Workshops und Veranstaltungen sollen auf methodisch hochwertige Weise Innovationen, Vorgehen und Hürden im Photovoltaikausbau vermitteln und zum besseren Austausch zwischen Partner:innen des Masterplan Solarcity beitragen. Die Öffentlichkeitsarbeit soll Vorzüge von Photovoltaikanlagen an Unternehmen vermitteln.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
EUMB Pöschk · tippingpoints GmbH
Vertragsabschluss
19.05.2026
Zuschlagsentscheidung
19.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).