AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9JHJ82/documents) · Abgerufen am 07.09.2026 06:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5badeffd-fff0-4d7b-800d-6dd848d78df1/

Kompensationsleistungen Baum- und Strauchpflanzungen - Medientechnische und verkehrliche Erschließung Industriegebiet A12 Frankfurt (Oder)

Notice-ID: 5badeffd-fff0-4d7b-800d-6dd848d78df1 · Procedure-ID: 5fe2f7ac-c803-44c0-b18d-6b4857f5d3fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH, Frankfurt (Oder)
Veröffentlicht
21.08.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- Lieferung und Pflanzung von 69 Stück Hochstämmen - Lieferung und Pflanzung von 5.460 Stück Strauchpflanzen - Lieferung und Pflanzung von 450 Stück Forstpflanzen - einmalige Pflege von 21 Kopfweiden - 1-jährige Fertigstellungspflege mit Bewässerungssack oder Gießring Hochstämme, Gehölzstruktur, Forstpflanzen - 2-jährige Entwicklungspflege mit Bewässerungssack oder Gießring Hochstämme und Gehölzstruktur, Forstpflanzen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
15.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).