Vertrag geändert Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Sektorenrichtlinie
Geändert: Die Lose 1 und 2 des Projektes A310 im 3.BA wurden nach Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens an den Konsortialführer LTB Leitungsbau GmbH ve…

Projekt A310 Neubau 380-kV-Leitung UW Lübeck - UW Göhl West, Bauabschnitt 3 Los 2

TenneT TSO GmbH · Bayreuth · Bayern

Beschreibung

Im Zuge der Projektfortschreibung und technischen Detailplanung erfolgt eine Auftragserweiterung des Freileitungsbau OKL A310 BA3 Los 2 für 21 Maste. Als Bestandteil des Loses 2 (M.067 - 108) im Rahmen des Projektes A310 – 380-kV-Freileitungsneubau, Bauabschnitt 3, wird der Abschnitt M109 bis M121 einschließlich des Anbindungsbereichs zum Umspannwerk Göhl als Erweiterung zu Los 2 beauftragt. Der Nachtrag (M109 bis M121) umfasst u.A. die Errichtung von 21 Masten inklusive Seilzug, Erdungs- und Potentialausgleichssystemen, Fundamentbau, Montage der Leiterseile, sowie ein 110kV-Provisorium, und stellt die bauliche und elektrische Verlängerung in Richtung Umspannwerk Göhl dar. Im Zuge der technischen Ausführungsplanung wurde festgestellt dass eine Sonderkonstruktion notwendig war - diese machte eine vollständige Neuberechnung statischer Nachweise, Anpassung der Mastgeometrie, Neuauslegung der Fundamente sowie zusätzliche Typprüfungen erforderlich. Der hierfür notwendige Entwicklungs- und Genehmigungsprozess hätte einen zeitlichen Projektverzug von mindestens 18 Monaten im ursprünglichen Bauabschnitt 3 verursacht. Um diesen erheblichen Verzug zu vermeiden und den Gesamtzeitplan des Projektes A310 zu sichern, wurde entschieden, den Abschnitt M109–M121 / UW Göhl separat zu definieren und zeitlich von Los 1 und Los 2 zu entkoppeln, um mit den Bauarbeiten in den entsprechenden Losen beginnen zu können.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für den Neubau von 21 Masten einer 380-kV-Leitung inklusive Fundamentbau, Seilzug und Erdungsarbeiten.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt

    1 Veröffentlichung

    • 27.05.2026 Die Lose 1 und 2 des Projektes A310 im 3.BA wurden nach Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens an den Konsortialführer LTB Leitungsbau GmbH vergeben (Bieterkonsortium bestehend aus LTB Leitungsbau GmbH und Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH). Das Bieterkonsortium verfügt über einschlägige Erfahrung im Bereich 380-kV-Freileitungsbau, und ist bei TenneT als A Lieferanten präqualifiziert. Die nun anstehende Erweiterung des Los 2 umfasst die Errichtung von 21 Masten inklusive Seilzug, Erdungs- und Potentialausgleichssystemen, Fundamentbau sowie Montage der Leiterseile. Der Abschnitt stellt die bauliche und elektrische Verlängerung von Los 2 in Richtung Umspannwerk Göhl dar. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Im Übergangsbereich zwischen den „Losen“ sind keine WA-Diff-Maste vorhanden, was jedoch zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeiten an der Bauabschnittsgrenze von Los 2 zum gegenständlichen Bereich technisch sauber getrennt werden können. Da diese fehlen, bilden die Abschnitte in Bezug auf die Seilzugarbeiten eine technisch untrennbare Einheit. Eine Vergabe an einen Dritten würde hier zu erheblichen Problemen führen, da ein „harter Schnitt“ an der Losgrenze baulich nicht vorgesehen ist und dies mit Sonderleistungen gelöst werden müsste, wobei in diesem Falle mit Probleme bei den Seilzügen zu rechnen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unvermeidbaren Reibungsverlusten und Unterbrechungen im Bauablauf führen. Da die Arbeiten insbesondere im Bereich des Übergangs von Los 2 (Schaltungen und im OPGW) technisch unmittelbar auf den Vorleistungen aufsetzen, würde eine „künstliche“ Trennung an dieser Stelle komplexe Schnittstellenabstimmungen und Leistungsabgrenzungen erfordern. Hierdurch entstünden durch eine Neuvergabe signifikante zeitliche Verzögerungen bei der Baustellenübernahme, welche zum einen aus den notwendigen Anlaufphasen (Kick-Offs, technische Einarbeitung) und zum anderen aus der erneuten Beantragung notwendiger Genehmigungen, die der Bestandsunternehmer bereits hält, resultieren. Da der Bestandsunternehmer im dortigen Grenzgebiet (Dänemark) bereits tätig ist und über die spezifischen lokalen Kenntnisse verfügt, sichert die Weiterbeauftragung eine nahtlose Fortführung ohne die Risiken unsauberer Leistungsabgrenzungen oder Haftungslücken an den Schnittstellen. Der Bestandsauftragnehmer verfügt bereits über den notwendigen Personal- und Maschinenpark vor Ort und agiert standortübergreifend an den kritischen Maststandorten. Ein Wechsel würde eine Demobilisierung des Bestandsgeräts und eine vollständige Neumobilisierung des neu beauftragten Auftragnehmers erfordern. Besonders gravierend wirkt sich dies auf den Wegebau aus: Das bereits eingebrachte und vorhandene Wegebaumaterial kann durch den Bestandsunternehmer effizient weiterverwendet bzw. umgelagert werden; ein neu beauftragter Auftragnehmer müsste dementgegen eigenes Material beschaffen und einbringen, was unweigerlich zu einer erheblichen unwirtschaftlichen Kostensteigerung führt. Da der aktuelle Auftragnehmer in der betroffenen Region bereits tätig und in die behördlichen Abstimmungsprozesse eingebunden ist, können bestehende Genehmigungen verfahrensökonomisch erweitert werden (z. B. Erweiterung für verkehrsrechtliche Anordnung, Bestandsdokumentation von Zustand der Wege vor der Bauausführung, Einsparung Entschädigungskosten, Wegerechte oder Betretungsrechte in überlappenden Bereichen). Bei Beauftragung eines neuen Unternehmens wäre eine vollständige Neubeantragung aller Genehmigungen zwingend erforderlich. Unter Berücksichtigung der darüber hinaus notwendigen administrativen Vorläufen (HSE-Audit, Subunternehmeranmeldungen, Aufbau der Kommunikationsmatrix etc.) würde dies zu einem erheblichen Zeitverlust führen, der den fixierten Endtermin des Gesamtprojekts gefährdet. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der nur gering tragfähigen Böden ist ein Baubeginn zwingend in den Sommermonaten erforderlich. In den Herbst- bis Frühjahrsmonaten führen die stark vernässten Böden zu erheblichen zusätzlichen Aufwendungen bei der Herstellung von Zuwegungen und Arbeitsflächen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Arbeiten – insbesondere im Abschnitt M114 bis M121 – ausschließlich in den Sommermonaten auszuführen. aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.959 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 231.378 €
Median 513.678 €
Oberes Quartil 1.745.422 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer Auftragserweiterung Freileitungsbau OKL A310 BA3 Los 2
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber TenneT TSO GmbH
Standort Bayreuth, Bayern
Veröffentlicht 27.05.2026
CPV-Code 45232210
Bauleistungen (Was ist das?)

Bieter (1)
LTB Leitungsbau GmbH · Radebeul

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Vertragsänderung (?)
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertrag 09.05.2025

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 341.294 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 103.451 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

TenneT TSO GmbH · Bayreuth

andrea.gerdes@tennet.eu
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