AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5bc953f3-cc0d-4b9f-9f4d-525dada3a6d2) · Abgerufen am 02.11.2026 18:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5bc953f3-cc0d-4b9f-9f4d-525dada3a6d2/

Arbeitnehmerüberlassung Triebfahrzeugführer für die Arverio Baden-Württemberg

Notice-ID: 5bc953f3-cc0d-4b9f-9f4d-525dada3a6d2 · Procedure-ID: a1db4a9d-cbd4-44ab-b080-56340a0b26f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Arverio Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
30.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79620000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
12.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss des den Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvertrages zur Arbeitnehmerüberlassung. Auf der Grundlage dieses Vertrags erbringt der Auftragnehmer Arbeitnehmerüberlassungsleistungen für den Auftraggeber.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (7)
assoft GmbH · BeNEX Akademie GmbH & Co.KG · ETA Personal GmbH · NexusRail GmbH · SoL-Train GmbH · Stempel Personalservice GmbH · Univero Gmbh
Vertragsabschluss
25.09.2026
Zuschlagsentscheidung
14.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (7)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).