AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 12:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5bd2d85b-9067-49f7-a2c1-c6cec72bfff3/

Herstellen und Liefern von Gleisbaustoffen, ab Fernmeldeturm bis Collini in Mannheim

Notice-ID: 5bd2d85b-9067-49f7-a2c1-c6cec72bfff3 · Procedure-ID: 87849121-4dc2-4868-ab19-ce246129651f

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Stammdaten

Auftraggeber
MV Mannheimer Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
27.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34941300 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
434.479 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Rhein-Neckar Verkehr GmbH beabsichtigt, das Gleis Richtung Heidelberg entlang der OEG-Strecke 9402 bei Haltestelle Fernmeldeturm bis Abzweig Collini-Center in mehreren Abschnitten zu erneuern. Der vorhandene Oberbau Schottergleis (S41) mit Holzschwellen wird vollständig bis ca. 25 cm unter den vorhandenen Schwellen rückgebaut. Der neue Aufbau erfolgt wieder als offenes Schottergleis (49E1) mit Betonschwellen. Die Erneuerung erfolgt in alter Lage. Zu liefern sind: ca. 1.500 m Vignolschienengleis 49E1 (R > 300 m) ca. 2.300 St. Betonschwellen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
01.09.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
27.01.2026
Zuschlagsentscheidung
15.01.2026
Angebotsspanne
434.479 – 469.537 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).