AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rheinland Klinikum Neuss, Vergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau Lukaskrankenhaus
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rheinland Klinikum Neuss GmbH, Neuss
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Frist (Submission)
- 09.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Rheinland Klinikum Neuss GmbH beabsichtigt am Standort Lukaskrankenhaus in Neuss einen viergeschossigen Erweiterungsbau (Untergeschoss zzgl. drei Obergeschosse) zu errichten. Geplant ist die Einrichtung eines "Zentrums für Operative Medizin und Intensivmedizin" sowie eines "Zentrums für familienorientierte Geburtshilfe und Neonatologie" zur strukturellen und funktionalen Stärkung des Standorts als Maximalversorger. Das mit öffentlichen Fördermitteln finanzierte Bauvorhaben mit geschätzten Brutto-Baukosten von ca. 107 Mio. EUR (KG 200-500 nach DIN 276) soll bis spätestens Anfang Oktober 2031 fertiggestellt sein. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen gemäß Leistungsbild Heft 9 der AHO-Schriftenreihe "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Stand Mai 2025. Der Auftrag umfasst grds. alle Projektstufen und Handlungsbereiche nach dem Leistungsbild AHO. Die Leistungen der Projektstufen 1 und 2 - Projektvorbereitung und Planung - werden mit Auftragsvergabe fest beauftragt. Die Anschlussbeauftragung mit Leistungen der weiteren Projektstufen erfolgt auf gesonderten Abruf, auf den kein Anspruch besteht (optional).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.10.2026
- Ende
- 31.10.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.