AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 16:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5c0318a6-6988-4182-944d-3afd817bb8ff/

Pflege und Entwicklung Ausgleichs- und Ersatz-Maßnahmen

Notice-ID: 5c0318a6-6988-4182-944d-3afd817bb8ff · Procedure-ID: 2a9ba95e-87f5-4b69-abe0-8b6e2c3cbc3e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine
Veröffentlicht
08.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Umwelt & Energie
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verpflichtet und beabsichtigt, die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsarbeiten zu vergeben. Die Arbeiten sind auf einer Gesamtfläche von rund 630 ha (Wald, Heide, Moor-, Brack- und Wiesenflächen, Mager- und Trockenrasen im Umkreis von ca. 20 km um Gorleben) durchzuführen. Sie sind aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt sowie aufgrund der räumlichen und zeitlichen Diskontinuität auch dafür geeignet, durch den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen (z. B in einer Arbeitsgemeinschaft) oder durch einen Generalunternehmer mit Nachtunternehmern erbracht zu werden.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).