AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/5c21e0d7-2b98-4a30-9ab6-3b45e039dae4) · Abgerufen am 29.09.2026 03:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5c21e0d7-2b98-4a30-9ab6-3b45e039dae4/

JV Fahrbahnreinigung Bundes-, Landes- Kreisstraßen Los 1,2,3 Bockenem, Gronau, Sarstedt

Notice-ID: 5c21e0d7-2b98-4a30-9ab6-3b45e039dae4 · Procedure-ID: 3b5ea597-4c97-4c92-850d-1dc134184057

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover, Hannover
Veröffentlicht
10.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90610000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.105.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In den Bezirken der Straßenmeistereien Bockenem, Gronau und Sarstedt sind im Zuge von verschiedenen Bundes-, Landes und Kreisstraßen sowie an straßenbegleitenden Radwegen Reinigungsarbeiten verschiedenster Art einschließlich Verkehrssicherung und Kehrgutentsorgung durchzuführen.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Kampmann Städtereinigung GmbH · von Altenburg GmbH
Vertragsabschluss
03.04.2025
Zuschlagsentscheidung
04.03.2025
Angebotsspanne
250.000 – 250.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).