AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5c48916e-19db-4539-8fcf-a56c4b6832b9) · Abgerufen am 07.09.2026 17:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5c48916e-19db-4539-8fcf-a56c4b6832b9/

Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Putz und Fassung

Notice-ID: 5c48916e-19db-4539-8fcf-a56c4b6832b9 · Procedure-ID: 5c48916e-19db-4539-8fcf-a56c4b6832b9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-Stiftung Bamberg, Bamberg
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
18.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die St. Getreustiftung Bamberg vertreten durch das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg plant die Sanierung Der Kirche St. Getreu in Bamberg. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Parallel zur Fachplanung Putz und Fassung werden auch die Fachplanungen ELT und Lichtplanung in VgV-Verfahren ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
54 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).