AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y5XYTJDLGU3A/documents) · Abgerufen am 09.10.2026 17:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5c4eb590-4d0e-4e10-b98c-7b869c44dffc/

Geb. 3704 Neubau Digital Innovation Campus (1. BA) - VE302 Erweiterte Rohbauarbeiten

Notice-ID: 5c4eb590-4d0e-4e10-b98c-7b869c44dffc · Procedure-ID: 5c21e956-5952-4752-8957-10e7cfc5d88c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen, Hannover
Veröffentlicht
07.01.2026
Frist (Submission)
09.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45223220 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Zuge der Neubaumaßnahme der Leibniz Universität Hannover wird der erste Bauabschnitt des Institutsgebäudes 3704 "Digital Innovation Campus" mit einer BGF von ca. 4.600 m2 errichtet. Das Gebäude soll zu einem späteren Zeitpunkt um einen zweiten Bauabschnitt (von ca. 2.300 m2 BGF) erweitert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.06.2026
Ende
05.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).